Ein unverheiratetes Paar hat ein Haus gekauft. Der Mann ist geschieden und hat eine Tochter. Sollte einer der beiden sterben, ginge die Hälfte entweder an die Tochter oder die Eltern der Frau.
Mit der Folge, dass unter Umständen das Haus verkauft werden müsste. Wie kann man das umgehen? Wie kann das Erbe auf ein Pflichtteil beschränkt werden oder besser noch gar kein Erbe. (Tochter und Eltern sind mehr als gut versorgt)
Kann man / sollte man eine Lebensversicherung abschließen? Oder ein (gemeinsames) Testament machen? Was müsste da drinstehen? Oder ist es doch besser zu heiraten, weil dann alles automatisch geregelt ist? (Berlinertestament funktioniert bei unverheirateten Paaren, meines Wissens nach nicht)
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt! Falls was unklar ist, bitte nachfragen!
Ich bin zwar kein Jurist, kann Dir aber doch einen Hinweis in Deiner Angelegenheit geben.
Ein unverheiratetes Paar hat ein Haus gekauft. Der Mann ist
geschieden und hat eine Tochter. Sollte einer der beiden
sterben, ginge die Hälfte entweder an die Tochter oder die
Eltern der Frau.
Mit der Folge, dass unter Umständen das Haus verkauft werden
müsste. Wie kann man das umgehen? Wie kann das Erbe auf ein
Pflichtteil beschränkt werden oder besser noch gar kein Erbe.
(Tochter und Eltern sind mehr als gut versorgt)
Das Enterben der Tochter wird schierig, wie das mit den Eltern eines Erblassers ist, weiß ich nicht. Durch eine Heirat wird jeder zumindest 50 % Erbe des anderen, sollte eine Heirat jedoch nicht möglich/gewünscht sein kann man noch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch in das Grundbuch eintragen lassen. So ist der überlebende Partner deutlich besser gestellt.
Auf jeden Fall solltet Ihr diese Frage mit einem Fachmann (Notar) besprechen und regeln.
ich bin kein Fachmann, habe aber ein ähnliches Problem und mich ein bisschen mit Erbrecht beschäftigt, mit der Erkenntniss, dass das wahnsinnig kompliziert ist. Wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft. Jetzt habe ich mich an den Kauf abwickelnden Notar gewandt und erstmal die Kosten für ein Beratungsgespräch und Kosten für Testament oder Erbvertrag abgefragt… Antwort… ich liege gar nicht falsch und ein vorab beratendes Gespräch ist erstmal kostenlos. Das habe ich jetzt auch am kommenden Mittwoch. Die Kosten für Testament oder Erbvertrag richten sich dann, das weiss ich aber noch nicht im Detail, nach der Erbmasse, abzgl. der Schulden, was im Moment ja ganz gut noch bei uns aussieht.
Frag das doch auch mal bei Deinem Notar ab, wahrscheinlich ist das ähnlich.
Heirat oder nicht… die Freibeträge für die Erbschaftssteuer sind meines wissens im unverheirateten Fall wesentlich niedriger und es könnte ggf. Erbschaftssteuer anfallen.
Außerdem haben wir eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, da, falls einer versterben würde, der andere keines Falls die Raten alleine schaffen könnte. Das sollte man also in Erwähgung ziehen und Risikolebensversicherungen sind gar nicht soooo arg teuer.
Machen müsst ihr auf jedenfall was. Denn… ohne Verwandtschaft ist das erben… eigentlich unmöglich? oder?
Aber auch, wenn ihr heiratet, dann erben trotzdem Tochter und Eltern… automatisch. Ich kann nur nochmal Raten den Notar zu fragen, wie die Kosten für ein Beratungsgespräch und ggf. Testament oder ERbvertrag sind.
ohne Heirat gibt es kein gesetzliches Erbrecht zwischen den Erwerbern. D.h. hier müsste dringend ein Testament gemacht werden, was den anderen Erwerber im Falle des Falles begünstigt. Wie schon richtig festgestellt, geht das aber ohne Trauschein nicht in Form eines gemeinsamen Testaments.
Aber selbst mit Testament kommt man nicht um das Problem mit der Erbschaftssteuer rum. D.h. der nichteheliche Partner ist Dritter und hat somit einen Freibetrag von nur knapp über € 5.000,-- und steigt danach gleich voll in die Erbschaftssteuer. Der verheiratete Partner hätte hingegen über € 300.000,-- frei und würde danach moderat besteuert werden.
D.h. wenn die Möglichkeit besteht, ist der Gang zum Standesamt tatsächlich die beste Lösung. Dann noch ein anständiges Testament und beide sind ordentlich abgesichert. Beratung gibt es bei spezialisierten Anwaltskollegen für kleines Geld.
Gruß vom Wiz
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Vielen Dank an euch…
ihr habt mich schon ein wenig weitergebracht! Ich denke es ist wirklich das beste zu einem Fachmann, sprich Anwalt zu gehen. Scheint doch eine etwas kompliziertere Angelegenheit zu sein.