Wenn testamentarisch die Mutter als Alleinerbin eingesetzt ist, so haben beide Kinder zusammen einen Pflichtteilsanspruch von 50 %. Alsdo 1/4 für jeden vom gesamten Vermögen.
50 % pflichtteilsanspruch für die leiblichen Kinder.
Zu berücksichtigen sind noch Schenkungen die innerhalb der letzten 10 Jahre vom Erblasser möglicherweise getätigt wurden. Diese fallen anteilmäßig je nach Zeitverlauf in die Erbmasse.
Hallo!
Bist Du denn enterbt? Also normalerweise stehen der Witwe 50% des Vermögens und der Rest den Kindern zu… Sprich in Deinem Fall bei 2 Kindern je 25%…
Welche Kosten meinst Du denn?
GLG Melanie
Hallo Melanie
enterbt nicht aber meine Mutter ist als Alleinerbin eingesetzt.Danke für deine rasche Antwort!
Melanie wenn ich nun den Plichtanteil in Anspruch nehme wie würde es sich dann verhalten wenn meine Mutter stirbt?
Hätte ich dann erneut Anspruch auf einen Pflichtteil falls mein Bruder der Alleinerbe(testamentarisch)wäre?
Kannst du mir bitte darauf auch noch eine Antwort geben,das wäre sehr lieb und für mich extrem hilfreich habe leider wenig Ahnung von solchen Sachen.
GLG Rainer
Herzlichen Dank für ihre Antwort Herr Dr. Buerstedde
es verhält sich alles so wie sie es angenommen haben nun habe ich noch 1ne Frage. Wenn ich den Pflichtteil einfordere,wie würde es sich dann verhalten wenn meine Mutter stirbt hätte ich dann erneut einen Pflichtteilanspruch,für den Fall dass mein Bruder testamentarisch zum Alleinerben ernannt würde?
Wenn sie mir darauf erneut so eine ädaquate Antwort geben könnten wäre ich ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichsten Grüßen
Rainer Leipold
Hallo
zuerst Danke ! wer bezahlt die Anwaltskosten im Falle, dass ein Anwalt beauftragt wird?Wie lange dauert so eine Pflichteil-Einforderung?
Hat man im Falle des Ablebens der Mutter nochmals Anpruch auf einen Pflichtteil?
MFG
Rainer Leipold
Hallo,
Hallo Herr Leipold,
das kann ich Ihnen so alles nicht beantworten, da das vom Einzelfall abhängig ist, etwa auch davon, ob es ein Testament gibt. Ich kann Ihnen da nur eine ausführliche Beratung anbieten. Oder Sie konsultieren einen Kollegen. In diesem Rahmen kann ich das nicht leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Sie haben grundsätzlich nach jedem Elternteil -also auch nach Ihrer Mutter - einen Pflichtteilsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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