Erbrecht Pflichtanteil

Wenn mein Vater verstirbt und meine Mutter Alleinerbin ist habe ich als jüngerer von 2 leiblichen Söhnen Anspruch auf einen flichtanteil(der wie hoch wäre?)?
LG.Wie hoch wären die Kosten ?

Ja hätten Sie!
Beide Söhne haben Anspruch auf den Pflichtteil. Der ist bei zwei Kindern dann 1/8 hoch pro Nase.

Was meinen Sie mit Kosten? Das müssten Sie mir noch näher erläutern. Danke!

Liebe Grüße aus Stuttgart,
Meli

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Du hättest ohne Testament einen Anspruch auf 1/4 des Vewrmögens, also beträgt der Pflichtteil 1/6. Kosten: da fällt mir nur die Erbschaftssteuer ein und da hast Du einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Ingeborg

Hallo,

wenn die Mutter Alleinerbin wird, haben Sie als gesetzlicher Miterbe (Kind), ob ältestes oder jüngestes Kind, macht keinen Unterschied, einen Pflichtteilsanspruch.
Wen das Familienverhältnis einiermaßen gut ist, kann es Problem geben und die Mutter sauer sein. Wenn die Mutter Sie an als Enderbe ausschließt, ist das schlecht. Sie könnten nämlich auch Ihren Pflichtteil fordern aber die Auszahlung stunden lassen, bis die Mutter auch verstorben ist. Das muss aber schriftlich festgehalten stehen. Evt. sollten Sie mit dem älteren Bruder gleichziehen und der auch solche eine Stundung erwirken.
MfG
PB

Hallo,

Ihr Pflichtteil entspricht in diesem Fall einem Achtel des um die Nachlassverbindlichkeiten bereinigten Nachlasses.

Mit den Kosten meinen Sie vermutlich die Anwaltskosten. Deren Höhe hängt davon ab, welchem Wert ein Achtel des Nachlasses entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

hallo pc-nixwisser
sie erben erst, wenn ihre mutter verstorben ist.
wie das wort schon sagt " alleinerbe".
sie bekommen erst den pflichtanteil, wenn ihre mutter ihnen im vorraus den pflichtanteil auszahlt und das muss notariell festgelegt sein.
wenn sie sich den pflichtanteil im vorraus ausbezahlen lassen, erben sie beim tod ihrer mutter nichts mehr.
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
lg sicha

http://www.pflichtteilrechner.de/r4.php?NoSID=y

Also der Pflichtteil wird folgend aufgeteilt;die Hälfte von Erbe gehört deiner Mutter schon die Hälfte vom Erbe von der anderen Hälfte bekommt sie nochmal die Hälfte und das verbleibende viertel wird unter den Kindern aufgeteilt.das ist das Erbe.
davon die Hälfte ist der Pflichtteil.Die kosten richten sich nach der Höhe des Erbes.
Schattengras

Wenn mein Vater verstirbt und meine Mutter Alleinerbin ist
habe ich als jüngerer von 2 leiblichen Söhnen Anspruch auf
einen flichtanteil(der wie hoch wäre?)?
LG.Wie hoch wären die Kosten ?

das Vermögen besteht fast ausschließlich aus Immobilien hat das erwähnswerte Auswirkuingen?
ansonsten vielen Dank für ihren sehr schnellen und richtigen Beitrag .DANKE SEHR!! LG

hallo sicha ich habe mindestens 8 Antworten bekomen wo sie die der 1te sind der sagt mir würde kein pflichtteilzustehen?alle anderen sprachen von einem 8teldes gesamt erbes?

Vielen Dank für die Antwort zählen imobilien auch ganz normal als vermögen ich habe 1ne Antwort bekomen die mir mitteilen will mir würde nichts zustehen! alle anderen sagen wie sie 1/(tel

Hallo, meines Wissens kannst Du den Pflichtteil geltend machen, der voraussichtlich der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht, d.h. wahrscheinlich nur 1/8. Ich empfehle aber - auch wegen der Kosten - eine juristische Beratung - evtl. kostenlos bei der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes -. MfG Löwenkind

Hallo,

verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber hin und wieder ein Punkt oder Komma wäre der Verständlichkeit zuträglich.

Selbstverständlich zählen Immobilien bzw. Miteigentum daran auch zum Nachlass. Ich wüsste nicht, warum das anders sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Vielen Dank für die Antwort zählen imobilien auch ganz normal
als vermögen ich habe 1ne Antwort bekomen die mir
mitteilen will mir würde nichts zustehen! alle anderen sagen
wie sie 1/(tel

hallo sicha ich habe mindestens 8 Antworten bekomen wo sie
die der 1te sind der sagt mir würde kein
pflichtteilzustehen?alle anderen sprachen von einem 8teldes
gesamt erbes?

hallo pc-nixwisser
wenn ein testament vorhanden ist, in dem ihre mutter als alleinerbe eingetragen ist, kann sie allein über das erbe verfügen.aus eigener erfahrung weiss ich,das
kinder erst beim tod des noch lebenden elternteils erben, wenn nichts anderes im testament steht.
ansonsten müssen sie sich mit einem rechtsanwalt für erbrecht in verbindung setzen, der ist in solchen sachen ausgebildet und kennt sich bestens aus.
bin auf ihr antwort gespannt sicha

Nein die Immobilien werden geschätzt und der Wert zählt
l.G.Schattengras

das Vermögen besteht fast ausschließlich aus Immobilien hat
das erwähnswerte Auswirkuingen?
ansonsten vielen Dank für ihren sehr schnellen und
richtigen Beitrag .DANKE SEHR!! LG

hallo sicha
da sie gespannt auf meine Antwort sind will ich sie nicht warten lassen aber es scheint so zu sein das ir 1/8 tel des gesamtvermögens als Pflichteilzusteht egal was im Testament steht.Dies bestätigen hier so viele andere,dass ich davon ausgehen muss dass sie mit ihrer Antwort nicht richtig liegen,allerdings ist es für mich sehr sehr schwer gegen meine Mutter gerichtlich meinen Pflichtteil einzufordern ich werde ihr vorher noch alles mögliche anbieten um dies zu umgehen! Danke für ihre Mühen

Sehr geehrter Herr Spoth

Ich muss mich für meine Zeichensetzung entschuldigen.
Verzeihen sie mir diese bewusst akzeptierte Fehler einstreuung.Für ihre Antworten möchte ich mich nochmals mit Nachdruck bedanken.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

nichts für ungut. Es ist ja noch mal gut gegangen.

Was Ihre Angelegenheit angeht, habe ich mir die anderen Antworten einmal durchgeselen. Die Antwort, dass Sie nichts zu bekommen hätten, ist selbstverständlich kompletter Unfug. Ich würde Ihnen allerdings schon raten, sich einmal anwaltlich beraten zu lassen, da keiner der Antwortenden das Testament Ihres Vaters kennt. Dessen Kenntnis ist aber Voraussetzung, um Ihnen einen wirklich belastbaren Rat geben zu können.

Sollte eine Beratung an Ihren finanziellen Verhältnissen scheitern, erkundigen Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht, ob Sie beratungshilfeberechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

habe ich als jüngerer von 2 leiblichen Söhnen Anspruch auf
einen flichtanteil(der wie hoch wäre?)?

1/8

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Pflichteil.

Leider mit kann ich die Fragen nicht beantworten, weil der Sachverhalt nicht hinreichend klar ist.

Soweit ich verstanden habe: Der Vater ist verstorben. Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es gibt zwei Kinder. Demnach beträgt der Pflichtteil des Sohne 1/8 vom Nachlass des verstorbenen Vaters.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
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http://www.dr-erbrecht.de