Hallo, ich habe eine wirklich wichtige Frage und hoffe, ich kann das nachvollziehbar erklären. Es geht darum:
Die Frau Anna war verheiratet mit Horst. Sie hatten vier gemeinsame Kinder und ein Haus. Horst verstarb früh und jetzt lebt Anna schon seit 36 Jahren mit Jörg zusammen.
Mit Jörg hat Anna eine gemeinsame Tochter (heute 34Jahre alt).
1990 verstarb eines der Kinder, die Anna mit Horst hatte.
1991 unterschrieben die verbliebenen drei Kinder aus der ersten Ehe eine Erbverzichtserklärung. Anna gehören 3/4 des Hauses, Jörg 1/4. Das Haus soll an die gemeinsame Tochter von Jörg und Anna gehen.
Der verstorbene Sohn (er hatte keine Verzichtserklärung unterschrieben) hat drei Kinder.
Jetzt die Frage: steht den drei Kindern (und der Witwe) der Pflichtanteil zu?
Die Kinder des Verstorbenen und dessen Witwe haben seit Jahren keinen Kontakt zur Familie. Die Witwe betreibt üble Nachrede über den Toten und die Kinder verachten ihn über den Tod hinaus. Die Familien sind total verkracht.
Schon deswegen soll verhindert werden, dass sie noch Geld aus dem Pflichanteil erhalten. Was kann man tun?
Wichtig wäre vielleicht noch zu sagen, dass Anna und Jörg nicht verheiratet sind! Würde eine Heirat etwas ändern?
Ich würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen. Was kann ich tun?
Hallo,
gab es beim Tod von Horst ein Testament? Wenn nein, dann könntet Ihr ein Problem haben. Dann wären nämlich die drei Kinder mit je 1/6 und die Ehefrau mit 1/2 Erben gewesen und sind daher Miteigentümer am Haus. Zwei davon haben auf ihren Anteil verzichtet, das letzte Sechstel würde dann den drei Abkömmlingen zustehen. Ob da nach über 30 Jahren Verjährung eiungetreten ist, kann ich niht sicher sagen, ich befürchte aber nicht.
Wenn aber ein Testament da war - und das hoffe ich für Dich/ Euch, dann hätten die drei Kinder beim Tod einen Pflichtteilanspruch in Höhe von je 1/12 gehabt. Der ist aber drei Jahre nach dem Tod verjährt, Mit Testament kann also nichts passieren.
Viel Glück!
ingeborg
Hallo, vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
Ein Testament hat es nicht gegeben.
Nochmals vielen Dank!
Gruss Jamasaki
Dann war das 3. Kind Erbe zu 1/6. Ob der Anspruch verjährt ist - keine Ahung. Da aber Die Mutter zu 3/4 im Grundbuch steht, glaube ich nicht, dass der Erbanspruch noch durchgesetzt werden kann (würde ein Schweinegeld kosten
) ).
Ingeborg
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Hallo nochmal,
ich finde es klasse, dass du dich so bemühst.
Vielen Dank für deine Info. Wir werden uns jetzt
einen Anwaltstermin holen und Nägel mit Köpfen machen.
Vielleicht kannst du mir nur noch in einer Sache helfen:
Würde es irgendetwas bringen, wenn Anna und Jörg jetzt noch nach all der Zeit(36 Jahren) heiraten würden? Natürlich meine ich mit „irgendetwas bringen“ jetzt die Erbangelegenheit. Alles andere(aus Liebe bla bla) ist ja klar…
Gruss
Jamasaki
Hallo, das Geld für den Anwalt könnt Ihr Euch m.E. sparen. Wartet doch erst einmal, ob die andern wirklich ernsthaft (über Anwalt kommen)… Wenn die bloß schreiben, dann antwortet ihr fröhlich „verjährt“. Heiraten bringt in dem Fall m:E. nichts.
Ingeborg
Hallo, das Geld für den Anwalt könnt Ihr Euch m.E. sparen. Wartet doch erst einmal, ob die andern wirklich ernsthaft (über Anwalt kommen)… Wenn die bloß schreiben, dann antwortet ihr fröhlich „verjährt“. Heiraten bringt in dem Fall m:E. nichts.
Ingeborg.