meine Frage ist folgende. Es ist beim AG wegen eines Pflichtteilstreit im Okt. 2010 ein Urteil zur Abgabe einer eidesst. Versicherung ergangen. Die Abgabe muss laut Urteil beim Richter des AG erfolgen. Diese Abgabe ist bis jetzt nicht erfolgt. Nun hat das Gericht den Beschluss bestätigt mit der Androhung einer Geldstrafe von 3000 Euro. Allerdings ohne die Abgabefrist festzulegen? Kann der Schuldner, dann wieder die Abgabe monatelang hinziehen? Oder gibt es eine festgesetzte Frist nach einer solchen Androhung? Auch ohne das der Richter diese Frist im Urteil festgelegt hat?
Ist etwas kompliziert ich hoffe aber ich konnte diese Situation auf einen Neener bringen.
Vielen Dank für Ihr Interesse und auch für Ihre Antwort im voraus.
Mit freundlichem Gruß - S.B.
Hallo,
wenn der Verurteilte jetzt auf den neuerlichen Beschluss über die Strafe nicht reagiert, wird eine endgültige Festsetzung seites des Gerichts vorgenommen. So keine Frist zur Abgabe gesetzt wurde, gilt die allgemein gültige Frist von 14 Tagen.
Der Antragsteller sollte dem Gericht also nach Ablauf der 14 Tage mitteilen, dass die eidesstattliche Versicherung nicht vorliegt und die Strafe verhängt werden soll.
MfG
PB
das ist keine erbrechtliche Frage, sondern eine Frage aus der Prozessordnung. Ich habe leider keine Ahnung. Ich würde einfachmal beim Gericht anrufen.
Ingeborg
Danke für die rasche Antwort…
es geht in dieser Erbsache um die Auskuft über aktiva und passieva, die trotz rechtsgültigem Urteil vom Okt. 2010, dass die eidest. Versicherung dem Gericht vorgelegt werden muss. Was bis jetzt nicht erfolgte! Die Beklagten haben inzwischen 3x den RA gewechselt usw…Jetzt hat das Gericht den Beschluss erlassen, dass die Beklagte, zur Vorlage gezwungen ist mit einer Strafandrohnung über 3000 Euro bzw. Haft. Da steht nun leider keine Frist in dem Beschluss. Deshalb meine Frage.
ich hatte Deine Frage schon richtig verstanden, habe aber immer noch keine Ahnung von Verfahrensfragen. Hast Du keinen Anwalt.? Der müsste Dir doch eine Antwort geben!
Ingeborg
ja wir haben einen RA, den werde ich fragen. Am Fr. haben wir vom Bescheid erfahren. Es ist uns aufgefallen das keine Frist festgesetz wurde. Die Gegnerseite wäre so möglichweise in der Lage, wieder einige Monate Verzögerung daraus zu basteln.
Viele Grüße von Sonja
ich hatte Deine Frage schon richtig verstanden, habe aber
immer noch keine Ahnung von Verfahrensfragen. Hast Du keinen
Anwalt.? Der müsste Dir doch eine Antwort geben!
Ingeborg
da ich das Urteil nicht kenne, ist es schwierig etwas dazu zu sagen. Ich schätze, es geht um die Versicherung an Eides statt, dass ein Nachlassverzeichnis vollständig und richtig ist. Diese Verurteilung müssten Sie, wenn der Beklagte das nicht freiwillig tut, vollstrecken. Dafür gibt es keine Frist, außer der eventueller Rechtsmittel.
in der Tat ist es eine etwas schwierige Situation. Es ist, wie schon erwähnt im Okt. 2010 das Urteil (rechtsgültig)ergangen. Das die Beschuldigte die Aufstellung über alle Aktiva und Passiva dem Gericht an eidesst. vorlegen muss. 15. Dez. 2010 wurde dieser Beschluss angemahnt. Da die Anordnung nicht befolgt wurde bis dahin. Nach wie vor wurde das Urteil nicht erfüllt bis dato. Nun haben wir die Eintreibung angestrengt und das Gericht hat beschlossen, dass die Forderung zu erfüllen ist. Wenn die Forderung nicht eingehalten wird, steht ein Strafgeld über 3000 Euro oder Gefängnis an. Allerdings steht auf diesem Beschluss keine Frist, bis wann die eidesst. Versicherung abgeben werden muss ? Ich fürchte nun wieder Monate langes warten, ob sie das Urteil nun erfüllen oder nicht. Ein Rechtsmittel ist, bzw wäre nun, sofort den Gerichtsvollzieher zu beauftragen? Oder ist das zu voreilig. Natürlich habe ich einen komptenten RA, möchte mich aber immer schon mal voher etwas informieren.
Danke für die rasche Antwaort und sonnige Grüße aus dem Schwarzwald S.B.
wenn Sie einen kompetenten RA haben, sollten Sie ihm diese Fragen stellen. Er wird das Urteil wohl für Sie erstritten haben und es durchzusetzen wissen.