Erbrecht Pflichteil

Hallo, es geht um die Streitfrage was der sogenannte Pflichtteil enthält und wann er eingefordert werden kann.
Mir ist nur bekannt, dass im Pflichtteil sogenanntes Barvermögen in geringem Umfang (keine fünfstellige Summe)
nicht unter den Pflichtteil fällt. Meines Wissens erstreckt sich der Pflichtteil nicht auf Bargeld sondern nur auf andere Vermögenswerte z.B. Immobilien. Ist das so richtig?
Müssen dann im angenommenen Todesfall Kinder zu denen es keinen Kontakt gibt, in jedem Fall benachrichtigt werden?

Die Pflichteilsforderung gegen den/die Erben richtet sich nach dem Netto-Wert des Nachlasses (zuzüglich der Werte der in den letzten 10 Jahren erfolgten Schenkungen jeweils nach Sachstand !). Dazu zählen a l l e Nachl.werte, die Geldwert (Verkehrswert) haben. Grenzen gibt es nicht! Die Forderung ist sofort in bar zu erfüllen, sobald uns soweit die berechigte Forderung geltend gemacht wird.
Kinder müssen sich selbst um ihre Rechte kümmern; eine Benachrichtigungspflicht gibt es nicht. Aber dem Amtsgericht sind im Falle der Testamentseröffnung die Namen und Anschiften wahrheitsgemäß -soweit bekannt- mitzuteilen. Schweigen bringt aber nichts, da die Ungewissheit nervenzehrend sein kann, denn der Verjährungsfristablauf könnte sich verzögern…(!?)
Der mangelnde Familienkontakt hat keinerlei rechtliche Relevanz (wer könnte darüber objektiv urteilen ?).