Hallo,
ich habe im Netz folgendes gelesen:
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigten Verfügung Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls.
Meine Frage ist nun:
Wie erfahre ich denn von den Eintritt eines Erbfalls und von der beeinträchtigten Verfügung?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.
Gruß
Hallo auch,
nun einen Pflichtteil hat man ja nur bei den nächsten Angehörigen, sprich Eltern, evtl. Großeltern. In den meisten Fällen hat man ja Kontakt zu diesen und erfährt so automatisch wenn ein Sterbefall eintritt.
Ist ein Testament vorhanden in dem der Pflichtteilsberechtigte aufgeführt ist, wird er vom Nachlaßgericht benachrichtigt. Bei uns in Bayern schicken die Nachlaßgerichte auch ein Formblatt mit, daß auf die Auswirkungen des Pflichtteils hinweist.
Ist weder ein Testament noch ein Erbe vorhanden, ermittelt das Nachlaßgericht - als mein Vater starb wurde ein Nachlaßpfleger mit der Ermittlung beauftragt - evtl. Erben.
Ob ein Erbe allerdings verpflichtet ist Pflichtteilsberechtigte ausfindig zu machen und über den Erbfall zu informieren, kann ich leider auch nicht sagen.
Gruß
Tina
Hallo,
wenn der Erblasser „Böse Verwandte“ hat…gar nicht…
Eine amtliche Ermittlung erfolgt ja nur in den Fällen,wenn jemand stirbt und sich niemand darum „Kümmert“…dann wird das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des verstorbenen tätig und die Erbberechtigtigten
von Amts wegen ermittelt…