Erbrecht Pflichteilsergänzung

Auskunftspflicht über Nachlass (Mutter schon seit 2011 Verstorben) Vater 2013 verstorben.
Schwester als Erbe Testamentarisch eingesetzt.
Ich habe ein Teil der Auskunft vom Nachlass erhalten muss aber immerwieder nachfragen und Fristen setzen geht auch um mein Pflichteilsergänzungsanspruch . Vater hatte Testamentarisch alles fest gemacht,ich muss aber laufend um jedes einzelne Blatt des Testamentes bitten sodas ich dann mein Anspruch nachvollziehen kann. Ich nenne es forsichtig eine  Verschleppungstaktik.Was hat sie (und Ihre RA) für ein Spielraum wenn doch eigendlich alles in Testament und Verträge mit Notar Festgelegt ist. Kurz gesagt wie lange können sie dieses hin und her noch machen.

Leider enthält die Info keine ergibige Aussage um was es konkret geht. Es heißt dort einmal: „um jedes einzelne Blatt des Testamentes bitten“. Das gesamte Testament erhält man doch als gesetzlicher Erbe beim Amtsgericht oder sogar (nach der T.eröffnung) zugesandt. Da ist man nicht auf den T-Erben angewiesen.
Wenn es um Angaben über den Nachlaßbestand geht, dann hilft eine Fristsetzung und eine Auskunfts-Klage. Diese Prozedur ist nichts für Laien, sondern Sie sollten damit einen Anwalt betrauen.

Bitte etwas konkreter und verständlicher nachfragen. Sind Sie testamentarisch enterbt, also auf Ihr Pflichtteil gesetzt? Bitte hin und wieder ein Satzzeichen setzen, da man so echt kaum etwas verstehen kann :frowning: