Hallo, ich hoffe, dass mir einer von Euch weiterhelfen kann. Also, meine Tante ist gestorben und het alles meinem großen Bruder vererbt. Diese Tante hatte einen Bruder, unser Vater, der allerdings schon mit 39 Jahren durch einen Unfall verstorben ist. Wir waren damals noch alle minderjährig. Die Tante war nicht verheiratet und hat keine Kinder. Da unser Geschwisterverhältnis (ist noch ein weiterer Bruder vorhanden) nun komplett zerstört ist, wollte ich nur mal nachfragen, ob wir beiden anderen Geschwister wirklich keinen Pflichtteil einklagen können. Könnten wir uns auf unseren verstorbenen Vater berufen? Normlaerweise hääte er ja damals zumindest die Hälfte geerbt? Es geht mir wirklich nicht ums Geld, aber ums Prinzip.Zählt denn unser gemeinsamer Vater überhaupt nichts?
Hallo,
nein, Du hast keinen Pflichtteil-Anspruch. Der existiert nur in gerader Linie, d.h. Kinder, Enkel, Urenkel, Eletrn.
Ingeborg
Es gibt keinerlei Pflichtteilsansprüche. Pflichtteilsberechtigt wären nur die Abkömmlinge und die Eltern der Tante.
ml.-
Hallo,
klipp und klar: nein.
Pflichtteilsberechtigt sind nur Ehegatten, Kinder, Kindeskinder und Eltern. Dann ist schon „Schluss mit Lustig“.
Tut mir leid.
MfG
PB
Hallo,
da kann man leider nichts machen.eine pflichteilberechtigung besteht nur bei ehegatten und kindern.sie hätten also beim tod des vaters lediglich anspruch auf den pflichtteil aus seinem nachlass gehabt,nicht jedoch auf den der tante.auch nicht,wenn die beiden geschwister sind.daher zählt der vater in ihrem fall tatsächlich nicht!
hallo cassia
wie es im erbfall ihrer tante aussieht, werden sie wenig chancen haben den pflichtanteil einzuklagen.
ihr vater stand nicht im testament, und ich glaube, den pflichtanteil kann man nur bei den eltern einklagen.aber ein anwalt kann ihnen nähere auskünfte erteilen.
lg sicha
Aus dem Nachlaß einer Tante oder Schwester erhält man nie einen Pflichtteil, da man nicht zu den gesetzl. berechtigten gehört. Berechtigt sind nur Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten des Verstorbenen. Im übrigen gilt: Der Vermögensbesitzer kann immer noch bestimmen, ob und wer was bekommt, egal ob jemand „was zählt“ oder nicht. Wenn es anders wäre, wäre es wirklich blöd, oder…?
H.G.
Hallo,
ein Pflichtteilsanspruch besteht immer nur in vertikaler Linie, also Kinder bzw. Eltern, und ausnahmsweise Ehegatten. Ihr gemeinsamer Vater zählt in diesem Fall in der Tat nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo Cassia,
nach deutschem Erbrecht haben Nichten und Neffen keinen Pflichtteilsanspruch.
Sollte italienisches Recht greifen, sieht es vielleicht ganz anders aus.
mfg
Lara50
Denke nicht, dass ihr einen Pflichtteil einklagen könnt, da ihr keine direkten Erben seid, sondern im Falle des Erbrechts „weitläufige Verwandte“. Bin aber nicht 100% sicher. Evtl. mal bei Google unter Erbfolge nachlesen…
Hallo,
ich denke Ihr habt keine große Chance, etwas zu erreichen, da es die Entscheidung der Tante war, alles dem großen Bruder zu vererben (sicherlich mit Testament).
Ein Pflichtteil besteht nur bei Verwandschaft 1. Grades (Ehepartner/Kinder).
Als nächste Erben in der Folge von der Tante, wäre ohne Testament vielleicht ein Anspruch möglich.
Da es der testamentarische Wunsch der Tante war, alles dem Bruder zu vermachen und eine Verwandschaft 1. Grades nicht bestand, werden aus meiner Sicht sämtliche Ansprüche neutralisiert.
VG Daniela
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht.
Sie haben als Neffen keine Pflichtteilsansprüche in Bezug auf den Nachlass Ihrer Tante.
Auch Ihr Vater hätte keine Pflichtteilsanspruch.
Allenfalls hätten Sie eine Pflichtteilsanspruch der Eltern Ihrer Tante erben können, wenn diese nach der Tante verstorbenen wären.
Weitere Hinweise zum Pflichtteil finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Leider nach deutschem Erbrecht kein Pflichtteilsanspruch gegenüber euerem Bruder.
Selbst wenn euer Vater noch leben würde, so könnte eure Tante als Erben einsetzen wen sie gerne möchte, dann allerdings hätte euer Vater einen Pflichtteilsanspruch von 25 % gehabt, da euere Tante keine Abkömmlinge hat und keine Eltern mehr (davon gehe ich aus).