Erbrecht / Pflichtteil

Hallo ihr Wissenden,

meine Eltern besaßen ein Reihenhaus mit Garage. Meine Mutter verstarb vor Jahren. Im Testament meiner Eltern wurde nur das Haus geregelt. Die Garage wurde vergessen, ist also in diesem Testment nicht erwähnt.

Nun hat mein Vater erneut geheiratet und 1/4 des Hauses und die Garage im Grundbuchamt auf seine neue Ehefrau überschrieben. Diese wird die Garage nun verkaufen.

Durfte er die Garage überhaupt komplett an seine zweite Ehefrau überschreiben?
Kann ich vom Erlös der Garage ein Erb-Pflichtteil verlangen?
Oder kann sie den kompletten Kaufpreis der Garage einstecken?

Vielen Dank für schnelle Antworten. (Morgen ist Vertragsunterzeichnung)
Vielen Dank für Antworten!

An der Vertragsunterzeichnung können Sie ohnehin nichts mehr ändern, da momentan ersteinmal der Grundbuchinhalt gilt. Der Pflichtteil verjährt nach drei Jahren, und besteht nur in einem Geldanspruch.–
InderRegel ist die Garage zusammen mit dem Haus im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs miteingetragen, also selten getrennt in einem besonderen Grundbuchblatt. Im übrigen ist in der Regel der Testamentswille und nicht unbedingt der Test.text maßgebend, es sei denn, aus sachlichen oder persönlichen Gründen hatte (in der Familie) die Garage schon immer einen „Sonderstatus“ o.ä.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann