Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe, dass sie mir auf die entfernung nach kurzer darstellung der sachlage weiterhelfen können.
mein großvater ist im august gestorben.
er hatte drei söhne. mein vater war einer davon, ist jedoch vor sechs jahren gestorben.
mein großvater hat ein testament hinterlassen, in dem er seinen beiden söhnen alles in erbengemeinschaft hinterlässt.
die erbmasse beläuft sich auf 240 000.
ist es richtig, dass mein pflichtteil 1/6 beträgt, also 40.000 euro??
herzlichen dank
mfg
t.
guten Abend Tara,
wenn keine weiteren Abkömmlinge vorhanden sind, dann ist Ihre Berechnung richtig.
herzlichen Dankf für die Anfrage zum Pflichtteilsrecht.
Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Hier wäre zu klären, wie hoch der gesetzliche Erbteil wäre.
Sollte die Großmutter nicht mehr leben, hätte Ihr Vater wohl 1/3 bekommen. Dann wäre(grundsätzlich)Ihr Pflichtteil, sofern Sie der einzige Sohn Ihres Vater sind, 1/6.
Beim Nachlass kommte es dann auf den pflichtteilsrelevaten Nachlass an. Von den Aktiva sind auch Passiva abzuziehen.
Achten Sie darauf, dass es auch noch den Pflichtteilsergänzunsanspruch gibt.
Dabei werden noch Zuwendungen zu Lebzeiten berücksichtigt.
Hier sollte Sie also erwägen, einen Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten
Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pfichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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http://www.dr-erbrecht.de