mal angenommen A ist schon so über die 80. Nun erfährt er angenommen, dass seine schwester verstorben ist, mit der er länger keinen kontakt hatte. Vom tod erfährt er daher nur durch das zuständige Gericht, dass ihm auch gleich mitteilt, dass testamentarisch ALLES einer nichte vermacht wurde. Andere verwandte existieren nicht mehr.
Müsste A ein Pflichtteil am erbe zustehen, da er mit der verblichenen ja in direkter linie verwandt war…
Müsste A ein Pflichtteil am erbe zustehen, da er mit der
verblichenen ja in direkter linie verwandt war…
In direkter Linie sind nur Eltern und Kinder verwandt.
Geschwister sind Verwandte 2.Grades (nämlich über die Eltern).
Daher: kein Pflichtteil. (aber auch z.B. keine Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung).
Na, ich kann nur hoffen, dass der Bruder hier nicht wirklich in gerader Linie mit seiner Schwester verwandt war. Ich bin es mit meiner Schwester übrigens nicht, und das ist gut so.