Erbrecht / Pflichtteil

Hallo,

mal angenommenen fiktiven Fall:

Eine Frau, deren Mann schon lange gestorben ist hat 3 Kinder. Eine Tochter hat sie enterbt, da diese Tochter einen „unsittlichen Lebenswandel“ geführt hat (Haftstrafen und Kontakte ins Rotlichtmillieu). Kontakt zwischen Mutter und Tochter gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr. Diese Frau setzt die verbleibenden 2 Kinder sowie ihre Enkelin (einzige Tochter der Enterbten) zu gleichen Teilen ein.

Welche Möglichkeiten hat die Enterbte ?

Danke und Gruß
Elton

Das ist das erste Mal, dass jemand hier eine Frage stellt und die Antwort schon im Titel vorgibt. Wie wäre es denn damit, den Pflichtteil einzufordern? Das dürfte hier 1 / 6 der Erbmasse sein.

Levay

Welche Möglichkeiten hat die Enterbte ?

Einen Pflichtteil einklagen, in diesem Falle 1/6 der Erbschaft in Geldwert. Ob das ganze erfolgreich ist bezweifle ich aber stark…

Hallo Levay,

Das ist das erste Mal, dass jemand hier eine Frage stellt und
die Antwort schon im Titel vorgibt.

Tjaja, halt ein Käpsele :smile:

den Pflichtteil einzufordern? Das dürfte hier 1 / 6 der
Erbmasse sein.

Was passiert in diesem Fall mit der Tochter der „Enterbten“ ? Bekommt sie dann das verbleibende 1/6 oder 1/3 vom Rest ?

Danke und Gruß
Elton

Was passiert in diesem Fall mit der Tochter der „Enterbten“ ?
Bekommt sie dann das verbleibende 1/6 oder 1/3 vom Rest ?

Sie bekommt wie die beiden anderen Erben 1/3. Gemeinsam müssen sie der Pflichtteilsberechtigten 1/6 auszahlen.

Ob das ganze erfolgreich ist bezweifle ich aber stark…

Warum eigentlich?

Neugierig:
Levay

Ob das ganze erfolgreich ist bezweifle ich aber stark…

Warum eigentlich?

Es wurden Haftstrafen und Co. erwähnt. Von daher scheint mir die Überlegung hinsichtlich § 2333 Nr. 5 BGB doch ziemlich angebracht…