Erbrecht-Pflichtteil

Hallo zusammen,
wer weiß, wie lange man als Kind einer letztes Jahr im Mai verstorbenen Mutter Zeit hat, seinen Pflichtteil geltend zu machen. Es besteht ein Testament auf Gegenseitigkeit, in dem der Vater als Alleinerbe eingesetzt wurde. Nun hat man sich zwischenzeitlich mit seinem Vater ‚zerstritten‘ und überlegt, zusammen mit seinem Bruder den Pflichtteil (es geht primär um ein 1-Familienhaus) geltend zu machen. Und wie hoch wäre dieser, wenn es neben dem Vater insgesamt die 2 Kinder gibt.

Vielen Dank im voraus.
M.

Hallo,

der Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Pflichteilsberechtigte vom Eintritt des Erbfalls und der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erhalten hat.

Gruß
Ingrid

Hi, Der Vater als Alleinerbe = 1/2 = 50%
2 Kinder als reguläre Erben wären je 1/4 = 25%
Als Pflichtteil stehen jedem dieser Kinder nun die Hälfte von 1/4 zu = 12,5%.
MfG ramses90