Erbrecht Pflichtteil

Angenommen ein Ehepaar überträgt mit notariellem Vertrag zu Lebzeiten das gemeinsame Haus an das Kind A, welches nur Kind der Ehefrau ist. Die Ehefrau hat noch drei weitere eigene Kinder. Der Ehemann hat zwei eigene Kinder. Die Übertragung der Immobilie ist an ein lebenslanges Wohnrecht gebunden, dass allerdings insofern eingeschränkt ist, dass die Eltern nur das alleinige Wohnrecht in OG haben und das Mitbenutzungsrecht im EG und für alle gemeinschaftlichen Räume (Bad,Küche). Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand und setzen sich im gemeinsamen Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Nach ableben beider soll A Alleinerbe sein.
Nun verstirbt die Ehefrau neun Jahre und ein paar Monate nach der Überschreibung der Immobilie.
Die Frage wäre:
Welcher Pflichtteil steht wem zu?
Meiner Ansicht nach läuft die Zehnjahresfrist ab dem Tag der Übertragung der Immobilie mit Abschmelzung und der Wert der Immobilie geht nicht voll in Pflichtteilergänzungsanspüche ein, da nur ein Teil des Wohnrechtes uneingeschränkt ist. Ist das korrekt?
Wer hat die Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen?
Was passiert bei Ableben des Ehemannes? A ist vom Ehemann nicht adoptiert.
Vielen Dank für die Antworten

Hallo,

Welcher Pflichtteil steht wem zu?

Da nur die Frau gestorben ist, lediglich deren leibliche Kinder zu je 1/16 in Geld.

Meiner Ansicht nach läuft die Zehnjahresfrist ab dem Tag der
Übertragung der Immobilie mit Abschmelzung und der Wert der
Immobilie geht nicht voll in Pflichtteilergänzungsanspüche
ein, da nur ein Teil des Wohnrechtes uneingeschränkt ist. Ist
das korrekt?

Das ist soweit m.E. korrekt, wobei ich mich nicht festlegen mag wann der Zeitpunkt für den Lauf der 10 Jahres Frist beginnt. Der Eigentumserwerb an einer Immobilie benötigt 3 Schritte. Einigung, Auflassung, Eintragung. Somit ist das Eigentum erst mit Vollzug des letzten Schrittes. der Eintragung im Grundbuch vollzogen.

Wer hat die Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen?

Der Erbe.

Was passiert bei Ableben des Ehemannes? A ist vom Ehemann
nicht adoptiert.

Wenn ein Testament vorliegt ist das unerheblich.

ml.