Hallo,
angenommen jemand möchte einen Pflichteil auszahlen, dessen Höhe noch nicht endgültig feststeht. Um Verzugszinsen zu vermeiden, soll ein Abschlag gezahlt werden, der Pflichtteilsnehmer nennt die Kontoverbindung aber nicht mit dem Verweis, dass der endgültige Betrag noch nicht feststeht. Ist das legitim und dürfen die Verzugszinsen trotzdem weiter erhoben werden?
Gruß,
Rudolf
Hallöchen, Wie wäre es denn, wenn man einen Boten mit Bargeld hinschickt? Früher gab es den Geldpostboten… Bei einer Annahmeverweigerung hätte man eine Bestätigung.
Gruss
Kermit
Man könnte ja auf die Idee kommen einen Verrechnungsscheck zu schicken.
Den kann derjenige dann bei seinem streng geheimen Konto einreichen.
MfG
duck313
Wie können denn Verzugszinsen anfallen wenn die Höhe der auszuzahlenden Summe des Pflichtteils noch garnicht feststeht?
Fragt sich ramses90
Nach meinem Verständnis eine Besonderheit des Erbrechts. Mit Einforderung des Pflichtteils scheint direkt Verzug vorzuliegen, auch wenn die Summe noch nicht konkret feststeht. Daher auch die Frage, ob nicht zumindest die Pflicht besteht, anzugeben wo die Bringschuld zu erbringen ist.