Erbrecht: Pflichtteil bei Tod der Großmutter?

Hallo,
ich habe mich jetzt hier mal durch das Forum gewühlt, bin mir meiner Antwort aber immer noch nicht so sicher. Vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Folgender Sachverhalt aus Sicht der Enkel, Erblasser ist die Großmutter:

Die Großmutter der Enkel X und Y (Geschwister) ist verstorben. Ihr Ehemann, der Großvater von X und Y, ist ebenfalls bereits verstorben, genauso wie ihr Sohn, also der Vater von X und Y. Die Großmutter hat jedoch noch einen weiteren Sohn (Onkel von X und Y). Gesetzliche Erben sind demnach der Onkel und X und Y als Enkel anstelle deren Vaters, je zur Hälfte, also 50 % für den Onkel und 50 % für X und Y. Ist das bis hier her noch richtig?

Nun ist der Onkel im Testament jedoch als Alleinerbe benannt. Das heißt, X und Y sind grundsätzlich nicht erbberechtigt, können aber den Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteil für beide zusammen beträgt ein Viertel des gesetzlichen Erbteils. Da der gesetzliche Erbteil 50 % sind, wären ein Viertel also 12,5 %. Also 6,25 % für X und 6,25 % Y. Richtig?
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Im zweiten Teil des Sachverhaltes geht es darum, dass die Großmutter bereits vor vier Jahren etwa die Hälfte ihres Vermögens dem Onkel „geschenkt“ hat. Sie hat ihm die Hälfte ihres Hauses übertragen und diverse höhere Geldbeträge zur Verfügung gestellt, um sich ein neues Auto, etc. zu kaufen. Da das ganze noch keine zehn Jahre her ist, fließt das anteilig ja auch mit ins Erbe ein, in diesem Fall zu 60 % (wenn Grundlage zehn Jahre sind und vier Jahre, also 40 %, bereits verstrichen sind), oder?!
Also würden sich der Onkel sowie X und Y diese verbliebenen 60 % des Erbes nochmals teilen müssen, also 30 % für ihn und 30 % für X und Y bzw. den Pflichtteil hiervon (ein Viertel) in Höhe von 7,5 % für X und Y. Hab ich das alles so richtig verstanden?

Wenn ja, dann ist der Pflichtteil ja doch sehr gering. Die Frage ist dann noch, wie findet man nun heraus, wieviel genau die Großmutter dem Onkel in den letzten Jahren geschenkt hat. Müssen X und Y hier auf die Aussage des Onkels vertrauen oder kann man das irgendwie nachprüfen? Genauso die Höhe des Restvermögens, woher sollen X und Y wissen, ob die Großmutter nicht doch noch irgendwo einen höheren Bargeldbetrag o. ä. versteckt hatte, den sich jetzt der Onkel „unter den Nagel gerissen“ hat?

Über ein entsprechendes Statement mit ggf. Berichtigungen würde ich mich freuen.

Ach ja, die Schwiegertöchter, also die Mutter von X und Y und die Frau des Onkels spielen hier keine Rolle, oder?!

Vielen Dank und viele Grüße

Hi,

als Enkel anstelle deren Vaters, je zur Hälfte, also 50 % für
den Onkel und 50 % für X und Y. Ist das bis hier her noch
richtig?

Ja.

Nun ist der Onkel im Testament jedoch als Alleinerbe benannt.
Das heißt, X und Y sind grundsätzlich nicht erbberechtigt,
können aber den Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteil
für beide zusammen beträgt ein Viertel des gesetzlichen
Erbteils. Da der gesetzliche Erbteil 50 % sind, wären ein
Viertel also 12,5 %. Also 6,25 % für X und 6,25 % Y. Richtig?

Nein, sie erben zusammen 25% (die Hälfte des Erbteiles), also jeder 12,5%.

Im zweiten Teil des Sachverhaltes geht es darum, dass die
Großmutter bereits vor vier Jahren etwa die Hälfte ihres
Vermögens dem Onkel „geschenkt“ hat. Sie hat ihm die Hälfte
ihres Hauses übertragen und diverse höhere Geldbeträge zur
Verfügung gestellt, um sich ein neues Auto, etc. zu kaufen. Da
das ganze noch keine zehn Jahre her ist, fließt das anteilig
ja auch mit ins Erbe ein, in diesem Fall zu 60 % (wenn
Grundlage zehn Jahre sind und vier Jahre, also 40 %, bereits
verstrichen sind), oder?!

Geldgeschenke, die im Rahmen des üblichen sind, fliessen nicht mit ein. Ansonsten hat man an den Geldgeschenken bzw. bei der Hausübertragung Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Also würden sich der Onkel sowie X und Y diese verbliebenen 60
% des Erbes nochmals teilen müssen, also 30 % für ihn und 30 %
für X und Y bzw. den Pflichtteil hiervon (ein Viertel) in Höhe
von 7,5 % für X und Y. Hab ich das alles so richtig
verstanden?

Es bestehen Pflichtteilsergänzungsansprüche an den 60% nach Abschmelzungsprinzip. Hiervon stehen den Pflichtteilsberechtigten jeweils 12,5% zu.

Ach ja, die Schwiegertöchter, also die Mutter von X und Y und
die Frau des Onkels spielen hier keine Rolle, oder?!

Wenn sie testamentarisch nicht bedacht sind, spielen sie keine Rolle.

Gruß
Tina

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also besteht der Pflichtteil aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und nicht wie von mir fälschlicherweise angenommen, aus einem Viertel. Danke für die Info.

Was die Geldgeschenke im Rahmen des üblichen betrifft, gibt es dafür eine Definition? Was ist „üblich“? Und wie lässt sich nachprüfen, wie viel Vermögen die Großmutter hatte? An ein nicht offiziell geführtes höheres Barvermögen im Haus, das vom Onkel nicht erwähnt wird, kommt sicher keiner ran…

Das mit den Pflichtteilergänzungsansprüchen hab ich allerdings noch nicht so ganz verstanden. Wie kommt man hier auf 12,5 %? Wenn 60 % des Vermögens noch mit einfließen, der Erbteil für X und Y wären 30 % und der Pflichtteil dann wiederum 15 % oder wie ergibt sich das?

Was für ein komplizierter Fall, aber trotzdem danke für eure Mühen.

Hi,

Was die Geldgeschenke im Rahmen des üblichen betrifft, gibt es
dafür eine Definition? Was ist „üblich“? Und wie lässt sich
nachprüfen, wie viel Vermögen die Großmutter hatte? An ein
nicht offiziell geführtes höheres Barvermögen im Haus, das vom
Onkel nicht erwähnt wird, kommt sicher keiner ran…

Das Thema Schenkungen wird hier ganz gut erklärt:

http://www.erbrecht-mangold.de/rechtsanwalt-erbrecht…

Bargeldbestände lassen sich sicherlich nicht leicht nachweisen. Man könnte verlangen, daß ein Notar ein Nachlassverzeichnis erstellt, ob das Sinn macht hängt von der Höhe des Nachlasses ab. Ansonsten läßt man sich vom Erben ein Nachlassverzeichnis geben und prüft ob es einem Nachvollziehbar erscheint.

Das mit den Pflichtteilergänzungsansprüchen hab ich allerdings
noch nicht so ganz verstanden. Wie kommt man hier auf 12,5 %?
Wenn 60 % des Vermögens noch mit einfließen, der Erbteil für X
und Y wären 30 % und der Pflichtteil dann wiederum 15 % oder
wie ergibt sich das?

Ich rechne so: 60% = Summe X, von Summe X erben die Pflichtteilsberechtigten je 12,5%, der Rest geht an den Erben.

Gruß
Tina