Hallo,
ich habe mich jetzt hier mal durch das Forum gewühlt, bin mir meiner Antwort aber immer noch nicht so sicher. Vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Folgender Sachverhalt aus Sicht der Enkel, Erblasser ist die Großmutter:
Die Großmutter der Enkel X und Y (Geschwister) ist verstorben. Ihr Ehemann, der Großvater von X und Y, ist ebenfalls bereits verstorben, genauso wie ihr Sohn, also der Vater von X und Y. Die Großmutter hat jedoch noch einen weiteren Sohn (Onkel von X und Y). Gesetzliche Erben sind demnach der Onkel und X und Y als Enkel anstelle deren Vaters, je zur Hälfte, also 50 % für den Onkel und 50 % für X und Y. Ist das bis hier her noch richtig?
Nun ist der Onkel im Testament jedoch als Alleinerbe benannt. Das heißt, X und Y sind grundsätzlich nicht erbberechtigt, können aber den Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteil für beide zusammen beträgt ein Viertel des gesetzlichen Erbteils. Da der gesetzliche Erbteil 50 % sind, wären ein Viertel also 12,5 %. Also 6,25 % für X und 6,25 % Y. Richtig?
________
Im zweiten Teil des Sachverhaltes geht es darum, dass die Großmutter bereits vor vier Jahren etwa die Hälfte ihres Vermögens dem Onkel „geschenkt“ hat. Sie hat ihm die Hälfte ihres Hauses übertragen und diverse höhere Geldbeträge zur Verfügung gestellt, um sich ein neues Auto, etc. zu kaufen. Da das ganze noch keine zehn Jahre her ist, fließt das anteilig ja auch mit ins Erbe ein, in diesem Fall zu 60 % (wenn Grundlage zehn Jahre sind und vier Jahre, also 40 %, bereits verstrichen sind), oder?!
Also würden sich der Onkel sowie X und Y diese verbliebenen 60 % des Erbes nochmals teilen müssen, also 30 % für ihn und 30 % für X und Y bzw. den Pflichtteil hiervon (ein Viertel) in Höhe von 7,5 % für X und Y. Hab ich das alles so richtig verstanden?
Wenn ja, dann ist der Pflichtteil ja doch sehr gering. Die Frage ist dann noch, wie findet man nun heraus, wieviel genau die Großmutter dem Onkel in den letzten Jahren geschenkt hat. Müssen X und Y hier auf die Aussage des Onkels vertrauen oder kann man das irgendwie nachprüfen? Genauso die Höhe des Restvermögens, woher sollen X und Y wissen, ob die Großmutter nicht doch noch irgendwo einen höheren Bargeldbetrag o. ä. versteckt hatte, den sich jetzt der Onkel „unter den Nagel gerissen“ hat?
Über ein entsprechendes Statement mit ggf. Berichtigungen würde ich mich freuen.
Ach ja, die Schwiegertöchter, also die Mutter von X und Y und die Frau des Onkels spielen hier keine Rolle, oder?!
Vielen Dank und viele Grüße