Es gibt einen Pflichtteil de Eltern, bzw. deren Nachkömmlinge.
Existiert dieser Pflichtteil auch noch, wenn der Erblasser
a) verheiratet ist
b) Kinder hat?
Gruß JoKu
Es gibt einen Pflichtteil de Eltern, bzw. deren Nachkömmlinge.
Existiert dieser Pflichtteil auch noch, wenn der Erblasser
a) verheiratet ist
b) Kinder hat?
Gruß JoKu
Hi JoKu,
Voraussetzung für den Pflichtteil ist, dass der möglicherweise Berechtigte überhaupt Erbe ist. Im BGB heißt der Passus „Rangfolge der Ordnungen“.
Gruß Ralf
Hallo!
Unter Vorbehalt:
Wenn Kinder da sind, sind die Eltern des Verstorbenen vom Erbe ausgeschlossen, erhalten somit auch keinen Pflichtteil.
Wenn keine Kinder da sind, erhält der Ehegatte die Hälfte der Erbschaft und ein Viertel als pauschalierten Zugewinnausgleich (Voraussetzung: Es bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.)
Erben der 2. Ordnung, also Eltern und deren Abkömmlinge erben somit von Gesetz her das verbleibende Viertel.
Der Pflichtteilsanspruch besteht immer in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wenn also der überlebende Ehegatte ohne Kinder des Verstorbenen testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt ist, wären die Eltern bzw. Geschwister des Verstorbenen zusammen zu einem Achtel pflichtteilsberechtigt, wobei sich dieser Anspruch nur auf einen Ausgleich in Geld, nicht auf die vererbten Sachen selbst bezieht.
LG Holger
http://www.arag-tonn.de
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Kurze Ergänzung
Voraussetzung für die Regelung nach dem letzten Absatz ist, dass überhaupt Erben der 2. Ordnung, also Eltern bzw. deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen, Nichten des Verstorbenen vorhanden sind.
Ist dies nicht der Fall, erbt der Ehegatte alles. Fernere Verwandte, bspw. Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge haben dann keinen gesetzlichen Erbanspruch, somit auch keinen Pflichtteilsanspruch.
lg
Kleinkariert, aber richtig(er)
Hallo!
Voraussetzung für den Pflichtteil ist, dass der möglicherweise
Berechtigte überhaupt Erbe ist.
So kann man das nicht sagen. Voraussetzung für den Pflichtteilsanspruch ist ja, dass derjenige, der den Pflichtteil haben will, eben NICHT Erbe geworden ist.
Die Eltern des Erblassers erben nicht, wenn Kinder vorhanden sind, weil die Abkömmlinge des Erblasser als Erben 1. Ordnung die Eltern als Erben 2. Ordnung ausschließen (§ 1930 BGB). Die Eltern haben also auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Ist eine Ehefrau da, aber keine Kinder, haben die enterbten Eltern einen Pflichtteilsanspruch, weil sie ohne das Testament Miterben geworden wären.
Gruß,
Florian…
Erbrecht: Pflichtteil von Geschwistern
Hallo Holger,
…Wenn also der überlebende Ehegatte ohne Kinder des
Verstorbenen testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt ist,
wären die Eltern bzw. Geschwister des Verstorbenen zusammen zu
einem Achtel pflichtteilsberechtigt,…
Gibt es eine Möglichkeit zu verhindern, dass die Geschwister einen Pflichtteil erhalten, wenn der Erlasser keine Kinder hat und die Eltern des Erblassers verstorben sind,
außer dass man Jemanden adoptiert?
Gruß
Carlos
Hallo Carlos!
Meine juristische Karriere liegt schon einige Jahre hinter mir. Daher alle Aussagen unter Vorbehalt:
Ich habe noch mal einen Blick ins Gesetz getan. (Hilft manchmal bei der Rechtsfindung *g*)
Gemäß §2303 BGB steht ein Pflichtteil nur den Abkömmlingen, dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers zu, nicht jedoch weiteren Verwandten, also auch nicht den Geschwistern.
Insofern war die zitierte Aussage von mir wohl nicht ganz korrekt.
Es reicht demzufolge, den Ehegatten als Alleinerben einzusetzen, um Geschwister von der Erbfolge auszuschließen.
Gruß Holger
Danke für die ausführliche Info!
Gibt es irgendwo im Internet eine Seite / Seiten,
wo die Sache mit dem Pflichtteil einigermaßen ausführlich,
aber verständlich erklärt ist (möglichst mit Beispielen)?
Gruß JoKu
Es reicht demzufolge, den Ehegatten als Alleinerben
einzusetzen, um Geschwister von der Erbfolge auszuschließen.Gruß Holger
Nach $ 2317 wird der Pflichtteilsanspruch vererbt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2317.html
Wenn die Eltern der Erblassers verstorben sind, erben deren Kinder demnach den (Pflichtteilsanspruch). (?)
Das Einsetzen als Alleinerbe würde dann den der Geschwister nicht ausschließen, sondern (nur) halbieren.
Gruß JoKu
Hallo!
Nach $ 2317 wird der Pflichtteilsanspruch vererbt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2317.html
Das dann die Geschwister den Pflichtteilsanspruch erben, wäre nur denkbar, wenn die Eltern, die plfichtteilsberechtigt sind, nach dem Erbfall ebenfalls sterben. Dann würde der dem Pflichtteil entpringende Pflichtteilsanspruch vererbt werden.
Gruß,
Florian.
Nach $ 2317 wird der Pflichtteilsanspruch vererbt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2317.htmlWenn die Eltern der Erblassers verstorben sind, erben deren
Kinder demnach den (Pflichtteilsanspruch). (?)Das Einsetzen als Alleinerbe würde dann den der Geschwister
nicht ausschließen, sondern (nur) halbieren.Gruß JoKu
Hallo Joku,
dazu muss der Pflichtteilsanspruch aber erst entstanden sein. Und der entsteht erst mit dem Erbfall.
Auf deutsch: Wenn die Eltern noch leben und der Sohn stirbt, entsteht für sie ein Pflichtteilsanspruch. Wenn jetzt danach die Eltern sterben und der Pflichtteil ist noch nicht ausgezahlt, geht dieser bereits entstandene Anspruch auf die Erben über.
Leben die Eltern dagegen nicht mehr und deren Sohn stirbt, entsteht in dieser Richtung auch kein Pflichtteilsanspruch mehr.
So sehe ich es zumindest!
Für die vorher gestellte Frage konkretisiert sich die Aussage allerdings zugegebenermaßen so:
Leben die Eltern noch, reicht es zur Enterbung der Geschwister nicht, den Ehegatten als Alleinerben testamentarisch einzusetzen, wenn der un-normalere Fall eintritt, dass der Sohn vor den Eltern stirbt. Ob für diesen Sonderfall ein (vorzeitiger) Erbverzicht der Eltern helfen würde, weiß ich nicht. (Wohl eher nicht!) Wie man jetzt noch die Geschwister endgültig enterbt bekommt, darüber muss ich noch mal nachdenken. Vielleicht weiß es ja noch jemand anderes hier.
lg
Hallo Joku!
Versuch’s mal hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/haupts…
lg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke! Hab’s verstanden
Gruß JoKu
Danke - das ist ein spannendes Thema (o.w.T.)
Gruß
Carlos