Erbrecht - Pflichtteilsanspruch der Eltern

Liebe Wissende,

ich hätte heute mal eine erbrechtliche Frage, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt:

Wenn ein Ehepaar sich per notariell beurkundetem Erbvertrag gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzt bzw. für den Fall, dass aus der Ehe ein Kind/ Kinder hervorgeht/en, regelt, dass dieses/ diese wie der überlebende Ehegatte 1/2 des Nachlasses erbt/ en, haben dann die Eltern des Ehepaars noch einen Pflichtteilsanspruch? Wenn ja in welcher Höhe?
Ändert sich was, wenn tatsächlich ein Kind/ Kinder geboren wird?

Ich dachte durch eine solche Regelung wären Ansprüche der Eltern ausgeschlossen? Durch die Fragestellung „Testament wann?“ bzw. die Antworten darauf habe ich nun meine Zweifel, ob dies so stimmt…

Was ist richtig?

Lieben Gruß

Trillian

Hallo Trillian,

…haben dann die Eltern des Ehepaars noch einen
Pflichtteilsanspruch?

ja

Wenn ja in welcher Höhe?

1/2 des gesetzlichen Erbes

Ändert sich was, wenn tatsächlich ein Kind/ Kinder geboren
wird?

An der Tatsache nicht, wohl aber an der Höhe, weil nun das Erbe durch mehr Personen geteilt wird.

Ich dachte durch eine solche Regelung wären Ansprüche der
Eltern ausgeschlossen?

Nein.
Der Pflichtteil ist ja geradezu deswegen da, daß Enterbte ersten Grades nicht leer ausgehen. Früher vor Einführung der staatlichen Sozialleistungen hatte das durchaus viel Sinn, denn so standen direkte Angehörige nach dem Todesfall nicht plötzlich ganz mittellos da.
Um Erben auch von dem Pflichtteil ausschließen zu können, müssen diese schon Verbrechen gegen den Erblasser begangen haben, was i.d.R. wohl nicht der Fall ist.

Gruß Steffi

Ändert sich was, wenn tatsächlich ein Kind/ Kinder geboren
wird?

An der Tatsache nicht, wohl aber an der Höhe, weil nun das
Erbe durch mehr Personen geteilt wird.

Bist du da sicher?

Voraussetzung für einen Pflichtteilsanspruch ist doch, dass der Berechtigte bei gesetzlicher Erbfolge Erbe würde. Wenn Kinder da sind, dann sind die Eltern aber nicht gesetzliche Erben.

Levay

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Hallo Levay,

Wenn Kinder da sind, dann sind die Eltern aber nicht gesetzliche Erben.

Stimmt, da habe ich nicht zu Ende gedacht. :frowning:

Gruß Steffi

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten (owT)!