Erbrecht - Pflichtteilsentziehung ohne Grund etc

Liebe Experten,

folgende Situation:

Ein Ehepaar erstellt zusammen ein Berliner Testament und setzt den Sohn der Frau (Stiefsohn des Mannes) als Schlußerben ein.

Der Ehemann stirbt, und in den kommenden Jahren geht es mit der hinterbliebenen Frau geistig bergab (u.a. durch exzessiven Alkoholmißbrauch), sie wird streitbar und verbal aggressiv, so daß sie sich schlußendlich mit ihrem Sohn - ohne dessen Zutun - zerstreitet.

Dafür erfindet sie dann - ob gewollt oder auf Grund der o.g. geistigen Fehlfunktionen - in ihrem Kopf Szenarien, daß der Sohn sie angeblich entmündigen wolle, sie nie unterstützt habe, sie ständig beleidige etc. - alles Dinge, die nicht der Wahrheit entsprechen - was auch seitens des Sohnes größtenteils beweisbar ist.

Die Fragen:

1.)
Ein Berliner Testament kann in der o.s. Konstellation eigentlich (…) nicht mehr geändert werden, oder? Oder gibt es Schlupflöcher?

Darauf basiert auch Frage 2:

2.)
Die Frau will mithilfe von Anwalt und Notar einen Pflichtteilsentzug durchführen, den sie nur mit den o.g. - und ggfs. auch weiteren - imaginären „Fakten“ begründet.
Ist dies möglich und kann nur auf Basis der (ausgedachten) Aussagen der Frau so ins Testament eingetragen werden?
Und wenn ja: Wie/wann kann der Sohn gegen diese ungerechtfertigten VOrwürfe vorgehen?
Eigentlich sollte es nicht möglich sein, da sich der Sohn natürlich keiner Verfehlung nach §2333 BGB schuldig gemacht hat…

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
Christian

Hallo,

meines Erachtens bist Du aufm richtigen Weg, denn den PT zu entziehen ist an ganz konkrete Tatsachen geknüpft. Und die Tatsachen müssen OBJEKTIV vorliegen. BSP.: Ein wegen versuchten Totschlags an seiner Mutter verurteilter Sohn. Dessen PT soll entzogen werden.

Die Intention des Gesetztes war -wenn ichs richtig in Erinnerung habe- auch, dass jemand, der wegen eines Erbes kriminell wird, eben dann nicht auch noch den PT erhalten darf.

Schau Dir doch mal die Rechtsprechung an, was Du da noch für Beispiele findest.

Grüßle
Jogi

Hallo,

ein Berliner Testament ohne ausdrückliche Öffnungsklausel (Der überlebende Ehegatte ist frei abweichend zu testieren) ist vom überlebenden Ehegatten nicht mehr änderbar.

Für eine Pflichtteilsentziehung müssten objektiv nachweisbare, schwerwiegende Gründe vorliegen. Sollten Bestrebungen in diese Richtung bekannt werden, sollte man schon mal daran gehen, Beweise zu sammeln, denn vorgehen, kann man erst im Erbfall.

Gruß vom Wiz

Danke euch beiden erstmal!

Nur: Wie ist das „Beweise sammeln“ gemeint?

Notieren, wann welcher Vorwurf gemacht wurde und ggfs. Zeugen dazu benennen?

Gruß
Christian

Hallo,

ja, und außerdem alles aufheben, was schriftlich mitgeteilt wird, Zeugenaussagen sich schon mal schriftlich geben lassen (in Form eidesstattlicher Versicherung besonders gerne gesehen), …

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

danke schön nochmal.

Schriftlich läge nichts vor - die einzigen „Beweise“ wären Anrufe der Mutter bei ihrem Sohn gewesen - und an Zeugen habe der Sohn somit natürlich nur, wer zufällig mitgehört hat, also z.B. Ehefrau und Arbeitskollegen. Diese können natürlich nicht bezeugen, wie der Wortlaut der Mutter war, sondern nur, was der Sohn geäußert habe.

Gruß
Christian