Erbrecht - Pkw finanziert bzw. geleast

Hallo,
eine 94-jährige Person ist verstorben. Als Erben sind vorhanden
1 Sohn mit Betreuungsvollmacht, 1 weiterer Sohn und 2 Kinder der bereits vorverstorbenen Tochter.

Zwei Jahre vor dem Todesfall wurde von der verstorbenen Person ein Pkw angeschafft.
Bei der Pkw-Bank bestehen zwei Verträge: 1xFinanzierung und 1xLeasing-Service-Vertrag (warum Finanzierung und Leasing - keine Ahnung).

Das Fahrzeug wollte der 1.Sohn mit Betreuungsvollmacht übernehmen, wenn die anderen Erben bei der Bank die Freigabe erteilen. Die Bank gab auf telefonische Anfrage an, dass die anderen Miterben trotzdem weiter für eine evtl. finanzielle Schieflage des 1.Sohnes verantwortlich wären.
Der andere Sohn und die 2 Tochterkinder haben sich lediglich legitimiert, aber nicht die Freigabe erteilt.

Nun kommt die Bank mit Forderungen, da der Service-Betrag nicht bezahlt wurde und der Pkw mittlerweile von 1.Sohn an die Bank zurückgegeben wurde. Das Fahrzeug wurde auf ca. 13.000 Euro geschätzt, Finanzierung beläuft sich noch auf 17.000 Euro. Die Bank verlangt Zahlung oder Mitteilung eines Käufers der ein verbindliches Angebot abgibt.

2.Sohn und 2 Tochterkinder wissen nicht wie die Verträge gestaltet sind, noch welches Fahrzeug es ist noch ob Schäden vorhanden sind. Es kann so keine Zahlung erfolgen und auch kein möglicher Käufer benannt werden.

Auf schriftliche Nachfrage zu den Verträgen, Pkw-Art (also Kopie der Zul.Besch.Teil 1) usw. erfolgte bisher keine Antwort der Bank und telefonisch gab die Bank zu verstehen, dass die Auskünfte nur über einen Rechtsanwalt eingefordert werden können.

Haben 2.Sohn und 2 Tochterkinder -auch ohne anwaltliche Auskunftsforderung- Recht auf Auskunft über die Verträge und ob die Person die Verträge selbst unterschrieben hat, um welches Fahrzeug es sich handelt, welche Schäden evtl. bestehen; wo sich das Fahrzeug im Moment befindet und wie die ganze Abwicklung vonstatten gehen soll? Mit dem 1.Sohn befinden sich die anderen Erben im Streit um weitere andere Erbgegenstände.

Liebe Grüße und hoffentlich kann jemand dazu hilfreiche Antworten geben
Tarakona

Die Erben haben nur untereinander Auskunftsrechte und - pflichten.

Alle Kinder bzw. Nachkommen der Kinder sind Erben geworden und haften für die Leasingverträge ( so sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben !).

Der Erbe mit Betreuungsvollmacht (über den Tod hinaus ) hat die besseren Karten, er kann sich gegenüber Bank und Leasinggesellschaft legitimieren und alle Auskünfte erhalten und kann auch allein handeln.

MfG
duck313

Danke duck,

man ist verantwortlich, da das Erbe nicht ausgeschlagen wurde - das ist auch nicht das Problem oder die Frage. Auch die anderen Erben haben sich legitimiert und haben den Auskunftswunsch gemeinsam gestellt

Das Problem ist, dass man entweder zahlen oder einen Käufer (der ein verbindliches Angebot abgibt) nennen soll, ohne irgendetwas über das Fahrzeug zu wissen. Evtl. will doch noch ein anderer Erbe das Fahrzeug kaufen, aber ohne Kenntnis über das Fahrzeug ist die Abgabe eines verbindlichen Angebotess ein wenig schwierig zu entscheiden; die Bank will das nicht verstehen und gibt keine Infos.

Da beißt sich die Katze in den Schwanz… - gibt es Anregungen dass die Bank die Infos erteilen muss?

Viel Gruß von Tara

Was ist denn mit dem Erben mit der Betreuungsvollmacht? Ist der nicht kooperativ?
Verrät der nichts über den Zustand des Fahrzeuges?

Mit dem Erben mit Betreuungsvollmacht gibt es Streitigkeiten - der sagt nichts freiwillig.