Schwiegermuttern hat gehört, es sei klug, den vermutlichen Erben ihres Einfamilienhauses das Haus noch vor 2004 notariell beglaubigt zu schenken. Begründung: Das Erbrecht ändere sich insofern, als das ab 2004 nicht mehr der z.Z.ca. 60%ige Einheitswert zu Grunde gelegt werden wird, sondern der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie. Stimmt das ? Wieviel dürfen leibliche Kinder steuerfrei von der Mutter erben bzw. geschenkt bekommen? Wie hoch ist der entsprechende Erb- bzw. Schenkungssteuersatz? Welche Folgekosten entstehen durch den Vermögenszuwachs bei den Beschenkten? Vielen Dank für Eure Hilfe! Thomas
Google doch mal „Schenkungssteuer“, da steht alles über Steuersätze und Freibeträge drin.
Die Einheitswertbesteuerung ist längst Vergangenheit.
Rechne so um 1000 Euros für den Notar, paarhundert fürs Grundbuch. Paar Monate nach der Schenkung bewertet das Finanzamt den Gegenstand der Schenkung - da kannst Du noch Beschwerde einlegen und argumentieren. Wenn der Schenkungssteuerbescheid dann aber da ist, kannst Du den vom Finanzamant angenommen Wert der Schenkung nicht mehr angreifen.
Eine Wertminderung des Schenkungsgegenstandes durch dessen Belastung mit einem Wohnrecht o.ä. zugunsten des Schenkers wird vom Finanzamt nur sehr widerwillig anerkannt.