Erbrecht - Schenkung und Pflegekosten

Hallo!

Wie würde es in folgendem Fall aussehen (Österreich): Eltern haben zwei Kinder und schenken dem Sohn, der auf demselben Baugrund lebt, ihr Haus und ihren Grund, mit Sicherung des Wohnrechts und Pflegebetreuung zuhause. Tochter unterschreibt entgegen Wunsch der Eltern keinen Pflichtanteilsverzicht. Über 20 Jahre später stirbt der Vater, Mutter erkrankt schwer und Sohn gibt Mutter in Pflegeheim. Durch Gesetzesänderung wird vom Land erhebliche Beteiligung an Pflegekosten gefordert (ca. 10% vom Nettoeinkommen). Sohn hat nie Miete bezahlt, da im Haus der Eltern lebend und hat alles geschenkt bekommen. Tochter kann in erster Linie zahlen. Hat sie nach Tod der Mutter Anspruch auf Pflichtanteil? Oder kann sie zwar zahlen, aber wird nie etwas erben? Testament existiert wohl nicht.

Danke für Antworten im voraus…
Shewolf

Hallo !

Auch in Österreich wirds ja eine Verfallsregelung bei Schenkungen geben,10 Jahre etwa,danach kann man das nicht mehr als Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.

Wenn kein Testament,dann erben die Kinder nach dem Tod der Mutter doch zu gleichen Teilen was dann noch an Vermögen der Mutter da wäre.

Und für die Heimkosten der Muter werden beide Kinder gleichermaßen aufkommen müssen,oder nicht(wenn finaziell eben möglich).

mfG
duck313

Hallo,

Wie würde es in folgendem Fall aussehen (Österreich): Eltern
haben zwei Kinder und schenken dem Sohn, der auf demselben
Baugrund lebt, ihr Haus und ihren Grund, mit Sicherung des
Wohnrechts und Pflegebetreuung zuhause.

Mutter erkrankt schwer und Sohn gibt Mutter in Pflegeheim.

hier scheint doch die Bedingung für die Schenkung nicht eingehalten worden zu sein.

An dieser Stelle müßte man ansetzen. Warum soll Tochter anteilig Pflegeheim bezahlen, wenn Sohn für die Pflege zuhause die Schenkung erhalten hat?

Also: Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.

Gruß G