Erbrecht, Schenkung vor dem Tod

Hallo! Als ich geheiratet habe, habe ich meiner Ehefrau notariell 50 % von meinem Grundstück, als ehebedingte Zuwendung, übertragen. Da es wahrscheinlich unter Schenkung fällt gibt es hierzu eine 10 Jahres Frist oder fängt diese Frist erst an zu laufen, nach meinem Tod.
Es gitbt hier auch eine sogenannte Abschmelze von 10 %, pro Jahr, wann fängt diese an zu zählen. Nach meinem Tod oder bereits ab Beginn der notariellen Beurkundung.
Ich wäre dankbar, wenn mir hierzu Jemand unverbindlich einen Rat geben könnte.
Vielen Dank.
Mit internetten Grüßen
Manfred

Hallo,
aus Ihrer Nachricht geht nicht hervor, weshalb Sie fragen und welches Problem hier besteht. Wenn Sie Ihrer Ehefrau ein halbes Haus geschenkt haben, ist das Schenkungssteuerfrei, so es sich nicht um ein Millionenobjekt handelt. Wenn Sie einmal sterben und Ihre Ehefrau über die Hälfte des Hauses noch ein Million von Ihnen erbt, dann fällt wohl Schenkungssteuer an. Geht es Ihnen um die Schenkungssteuer? Wenn ja, müsste ich Daten und Zahlen kennen, um eine brauchbare Antwort zu senden. Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, was ich aber aus dem Text nicht vermute, dann müssten Sie die Frage entsprechend vormulieren. Also worum geht es wirklich?
Wann war übrigens die Heirat bzw. wann wurde übertragen?
Wenn mir genauere bekannt ist, antworte ich wieder.
MfG
PB

Hallo,
nein die Frist bei Schenkung fängt ab Beurkundung an zu laufen. Es gilt:
§ 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten … usw.
Den gesammten Text können Sie unter google nachlesen.
Wenn Sie innerhalb 10 Jahren in Not(z.B. durch Arbeitslosigkeit) geraten können Sie die Schenkung rückgängig machen.
Ich bin kein Experte, aber vielleicht hat ihnen meine Antwort geholfen.
Zu Ihrer 2. Anfrage kann ich leider keine Angabe machen.
Liebe Grüße

Hallo,

Du befürchtest offenbar einen Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Erben 1. Ordnung (Kind). Hier gibt es tatsächlich die 10-Jahresfrist mit Abschmelden. Die gilt aber NICHT bei Schenkungen unter Eheleuten, da fängt die 10-Jahresfrist erst mit dem Tod an zu ticken.
Ingeborg

hallo manfred
eine schenkung sollte 10 jahre vor dem tode gemacht worden sein.
die sache mit der abschmelze kann ich leider nicht beantworten.
lg sicha

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht.

Ich gehe davon, dass Sie keine unverbindlichlichen, sondern ein verbindlichen Rat wünschen!

Bei Schenkungen zwischen Ehegatten beginnst die 10-Jahres Frist erst mit der Scheidung oder mit dem Tod.

Weiter Hinweise finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Wenn es um die Reduzierung der Pflichtteilsansprüche geht, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht angezeigt. Das kann den Erben viel Geld sparen!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo Curdas die Zeit läuft ab dem Tag der Schenkung 10 Jahre.
Gruß das Schattengras

Hallo Manfred,

ich glaube, das ist eher eine Frage des Zugewinnausgleichs. Jedenfalls sind solche Zuwendungen nach meinem Kenntnisstand keine Schenkungen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Die Frist läuft ab der notariellen Beurkundung.
Wenn die 10 jahresfrist abgelaufen ist, wird die Schenkung nicht mehr auf das Erbe angerechnet.