Erbrecht Spanien - Rechte an Eigentumswohnung

Hallo Community,

im Szenario steht:

  1. Zwei Elternteile; verheiratet; drei volljährige Kinder
  2. Ehepaar läßt sich scheiden; persönliche und wirtschaftliche Trennung
  3. Mutter überträgt ihre (bezahlte) Eigentumswohnung ohne Gegenleistung an Tochter-2. Die anderen beiden Kinder; Tochter-1 und Sohn-3 erfahren davon nichts. Tochter-2 bewohnt die Eigentumswohnung; die Mutter ist darin de facto Mitbewohnerin

Wie ist (nach spanischem Recht!) der Erbfall zu bewerten?
X) …mit Testament der künftig verstorbenen Mutter
Y) …ohne Testament…
Hierzu ergänzend die Frage nach dem Anspruch auf Bedienung des möglichen Pflichtteils
y1) …vor dem Tod der Mutter
y2) …nach dem Tod der Mutter

A) Alles rechtens?
B) Die Mutter schuldet den beiden verbleibenden Kinden rückwirkend zumindest deren Pflichterbteile?
a. Tochter-2 schuldet seither gegenüber ihren Geschwistern kalkulatorischen Mietzins?
C) Alternativen / Optionen?

Entscheidend für mich ist die Bewertung der Situation für Tochter-1.

Besten Gruß
Nelson

Hallo Nelson,

sorry… da muss ich passen!
Viel Erfolg bei der Aufklärung…

Liebe Grüße, kerstin

Hallo,
gerade zum Erbrecht las ich vor kurzem, dass es wesentliche Änderungen und Ergänzungen gab.
Aus diesem Grund bleibt nur ein Rat:
Setze Dich bitte mit einem Rechtsanwalt vor Ort in Verbindung, denn nur an kompetenter Stelle wirst Du eine vernünftige Auskunft finden.

Besten Gruss aus Spanien!

Hallo Hr. Xandner,
lleider kann ich Ihnen in der Sache nicht helfen. Würde hier die Beiziehung eines Anwalts empfehlen.
mfg
lubrodalski

Hallo lubrodalski,

gibt es eine besondere Empfehlung zu einem bestimmten Rechtsanwalt? Immerhin haben wir in Spanien sieben Regionalrechtssysteme und mein Spanisch ist irgendwie gar nicht so gut. Ich würde die Anfrage gerne einem stellen, der sich daran mit Herz engagiert; bevorzugt aus dem Regionalrechtsgebiet rund um Alicante, weil ich da häufiger bin.

Besten Gruß
NX

Hallo Spanien-Portal,

gibt es eine besondere Empfehlung zu einem bestimmten Rechtsanwalt? Immerhin haben wir in Spanien sieben Regionalrechtssysteme und mein Spanisch ist irgendwie gar nicht so gut. Ich würde die Anfrage gerne einem stellen, der sich daran mit Herz engagiert; bevorzugt aus dem Regionalrechtsgebiet rund um Alicante, weil ich da häufiger bin.

Besten Gruß
NX

Hallo,
frag doch mal bei der deutschen Anwaltskammer nach, wer da zu empfehlen ist…
mfg
lubrodalski

War der übertrag eine schenkung oder ist da geld geflossen?

Hallo Herr Roth,

eine ausgezeichnete Frage!

Sagen wir, bei der Umschreibung der Wohnung von der Mutter auf Tochter-2 wurde 1997 eine Grunderwerbssteuer BEZAHLT. Inwieweit nun zum Kapitaltausch (Geld oder Nichtgeld gegen Wohnung) zwischen den beiden innerfamiliär getrickst und geklüngelt wurde, ist gegenwärtig nicht zu erkennen. - Bei einer Schenkung in Höhe des Wertes der Eigentumswohnung fielen gegen Tochter-2 bestimmt auch in Spanien nicht unerhebliche Schenkungssteuern an. Daher tendiere ich eher zu folgendem:

Um die Sache noch schwieriger zu machen, gäbe es durchaus die Erweiterung, daß der Sohn-1 (sodann als „Wissender“ im diskreten Innenverhältnis) mit der Tochter-2 (im offiziellen Außenverhältnis) (alsdann einzeln oder gemeinschaftlich) die Wohnung von der Mutter „gekauft“ haben. Das hätte in diesem Rahmen interfamiliär langfristig interessante habensteuerlich ausnutzbare Effekte (die zur eigentlichen Frage jedoch vernachlässigt werden können). Interessant ist, daß die zumindest (Basis-)Finanzierung des Eigentumsübertrages auf Tochter-2 durch die Mutter vollzogen würde; sozusagen eine innere Kreis- oder Spiralfinanzierung: Mutter gibt Tochter-2 die Bonität zum Erwerb der Wohnung; Tochter-2 begleicht den Eigentumserwerb mit Rückführung der mütterlich (inoffiziell) gegebenen Bonität. Dazwischen oder auch darüber kann durchaus offiziell eine Bankfinanzierung schwimnmen. Die Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten sind extrem vielfältig. Sicher ist, daß Tochter-1 initiiert durch Tochter-2 und Sohn-3 gezielt um ihr Erbe geprellt werden soll. Die Mutter ist LEIDER viel zu senil, um die Zusammenhänge zu erkennen.

Nochmal: Die gestellte Frage war super! - Weitere Ideen?, Meinungen?, Vorschläge?

Besten Gruß
NX

a.)in Spanien gibt es keinerlei Formen von Schenkungssteuer.
b.)Selbst die Sozieregierung ist momentan dabei.die Erbschaftssteuer (nach dem Verkehrswert.)!!! komplett abzuschaffen.Ich fürchte,da ist nicht viel zu machen.
Mierselbst ging es ähnlich.Kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.Schönen Samstag,ich gehe jetzt in die Arbeit.

Hallo!!! Leider kann ich hier nicht weiterhelfen… Alles Gute!!! Liebe Grüsse, Meike

Hallo, Nelson,
durch längere Abwesenheit leider erst heute die Antwort, die Dir auch nicht groß helfen wird. Damit kenne ich mich nämlich nicht aus.

Herzlichen Gruß
Cati