Erbrecht - Sparbuch von der Oma

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall,

  • Oma X hat Sparbücher auf die Namen ihrer Enkel angelegt,
  • macht kein Testament,
  • verstirbt.

Gehören die SpB dann - auch ohne testamentarische Verfügung - den Enkeln, da direkt auf deren Namen lautend?

Gruß JoKu

Gehören die SpB dann - auch ohne testamentarische Verfügung -
den Enkeln, da direkt auf deren Namen lautend?

Warum soll das Sparbuch in den Nachlass fallen wenn es auf den Namen des Enkels ausgestellt ist und nur von der Oma bespart wird?

ml.

Gehören die SpB dann - auch ohne testamentarische Verfügung -
den Enkeln, da direkt auf deren Namen lautend?

Warum soll das Sparbuch in den Nachlass fallen wenn es auf den
Namen des Enkels ausgestellt ist und nur von der Oma bespart
wird?

Eben weil es nur von Oma baspart (=ihr Eigentum) wurde,
nur der Oma bekannt war
und in keinem Testament erwähnt ist.

Da könnte dann ja auch gesetzliche Erbfolge stattfinden(?).

Gruß JK

Wer ist den nun der Kontoinhaber? Die Oma oder der Enkel?

Gruss Roland

Hallo,
nach meiner Meinung ist der Eigentümer immer derjenige, der im Sparbuch steht. Die Oma hier nur die - rechtlose - Besitzerin. Sie kann das Sparbuch nämlich weder auflösen noch etwas abheben, einzahlen kann aber jeder.
In einer Erbfolge könnte dann höchstens die 10-jahres-Klausel wirksam sein (jede einzelne Einzahlung ein datumsmässig anzurechnendes Geschenk der Oma), pro Jahr 10% weniger Berücksichtigung in der Erbmasse.

Siehe die Problematik mit liebevoll gedachten, aber heimlichen Sparbüchern der Oma und BAföG. Die Behörden kannten da keine Gnade. Eigentümer und leidtragenden waren die unwissenden Enkelkinder.

Gruß, R

Gehören die SpB dann - auch ohne testamentarische Verfügung -
den Enkeln, da direkt auf deren Namen lautend?

Warum soll das Sparbuch in den Nachlass fallen wenn es auf den
Namen des Enkels ausgestellt ist und nur von der Oma bespart
wird?

Eben weil es nur von Oma baspart (=ihr Eigentum) wurde,
nur der Oma bekannt war
und in keinem Testament erwähnt ist.

Da könnte dann ja auch gesetzliche Erbfolge stattfinden(?).

Hallo,

und meiner Meinung nach kann jeder der das Sparbuch vorlegt und dieses Sparkonto keinen Sperrvermerk hat, das ganze Konto leerräumen!

VG René

Siehe die Problematik mit liebevoll gedachten, aber heimlichen
Sparbüchern der Oma und BAföG. Die Behörden kannten da keine
Gnade. Eigentümer und leidtragenden waren die unwissenden
Enkelkinder.

Oja, mit der BAföG-Problematik habe ich schon Bekanntschaft gemacht.
Die Frage ist nur, ob das 1:1 auf das Erbrecht übertragbar ist.

Gruß, R