Erbrecht Stiefkind wenn der leibliche Vater stirbt

Hallo,

folgende Situation: Ehepaar möchten evtl. bauen.
Die Familie besteht aus einem volljährigen Sohn des Ehemannes aus erster Ehe und einer gemeinsamen Tochter.
Der Ehemann möchte im Falle seines Todes seinen Sohn abgesichert wissen, d.h. dieser soll einen Anspruch auf das Haus haben.
Wie hoch wäre der Erbanspruch des Stiefsohnes falls der Ehemann sterben würde. In erster Linie wäre ja die Ehefrau die Haupterbin, aber wie müsste sich die gemeinsame Tochter und der Stiefsohn den Rest teilen.

Danke für die hoffentlich zahlreichen Beiträge

Anna

Nimmt man an, dass das Haus dem Ehepaar je zur Hälfte gehört
dann wären nur 50% zu vererben (der Hausanteil des Ehemannes)
Davon bekommt die Ehefrau die Hälfte, bleiben noch 25% die sich dann die beiden leiblichen Kinder des Ehemannes teilen.
Also 12,5% für jedes der Kinder.

Würde die Frau zuerst sterben sähe die Sache etwas anders aus, da sie ja nur ein Kind hat und dieses dann die 25% alleine bekommt und wenn irgendwann dann der Vater verstirbt von den verbleibenden 75% die Hälfte - hätte dann also gesamt 62,5% vom Haus.

Krümelchen

Hi,

das wäre die Erbfolge ohne Testament, also gesetzliche Erbfolge.
Durch ein Testament insbesondere das Berlinertestament kann man hier auf die Prozentzahlen begrenzt einwirken.

Bei größeren Vermögenswerten ist der Besuch eines Anwaltes für Erbrecht empfehlenswert.

MFG

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Der Ehemann möchte im Falle seines Todes seinen Sohn
abgesichert wissen, d.h. dieser soll einen Anspruch auf das
Haus haben.

Zu den Kosten des Hausbaus sollte man nun die Kosten für eine anwaltliche Beratung hinzurechnen.
Meines Erachtens gut investiertes Geld, denn das Erbrecht hat viele Fallstricke, die man zu beachten hat.

Man sollte auch immer an untypische Situationen denken. Was passiert, wenn beide Eltern sterben (Unfall)? Wie sähe dann die Erbfolge aus, wenn erst der Vater und dann die Mutter stirbt - oder umgekehrt?
Was passiert bei einer Trennung der Eltern?
Was, wenn ein Elternteil sich neu verheiratet?

Es geht ja um sechstellige Summen, da sollte man sich nicht auf „wird schon nicht passieren“ verlassen. Und - entschuldigt mich dafür - auch nicht auf Rechtsforen.