Erbrecht Testament

Hi,

mein Onkel ist vor Wochen verstorben. Meine Mutter hat ihn 10 Jahre lang gepflegt und da ging ich davon aus, dass es recht und billig ist, dass meine Mutter sein Erbe ist.

Ich wusste auch, dass es ein Testament gibt. Dieses bestimmte meine Mutter zur Alleinerbin. Es war mir (und meiner Mutter) aber nicht bekannt, dass es eine Ergänzung dazu noch gab. Diese spätere Ergänzung sprach den hälftigen Anteil an einem Haus meinem Bruder zu (als Vermächtnis). Die andere Hälfte gehört schon seit langem meiner Mutter. Dieses Haus ist eigentlich das einzige Wertvolle am ganzen Nachlass, so dass das Erbe dadurch ganz ausgeplündert ist.

Jetzt will mein Bruder erben und ausgezahlt werden.

1.) Besteht eine Aussicht, dass die Pflege durch meine Mutter irgendwie angerechnet wird?
2.) Habe ich eventuell einen Pflichtteilsanspruch, da ich nichts bekommen habe? Es gibt insgesamt 5 Personen, die im gleichen Verwandtschaftsverhältnis zu meinem Onkel wie ich stehen. Eigene Kinder hat er nicht und seine Eltern leben nicht mehr.
3.) Das Haus wird von meiner Mutter bewohnt. Kann mein Bruder den hälftigen Anteil verkaufen? Oder sie sonst aus der Wohnung vertreiben?
4.) In dem Gebäude ist noch eine weitere kleinere Wohnung, die vermietet ist.
Für irgendwelche Tipps wäre ich sehr dankbar. Meine Mutter ist Rentnerin und hat kein Geld. Da werde ich wohl einspringen müssen.

Viele Grüße
Cirwalda

Hi,

mein Onkel ist vor Wochen verstorben. Meine Mutter hat ihn 10
Jahre lang gepflegt und da ging ich davon aus, dass es recht
und billig ist, dass meine Mutter sein Erbe ist.

War für den Onkel wahrscheinlich wirklich billig.

Ich wusste auch, dass es ein Testament gibt. Dieses bestimmte
meine Mutter zur Alleinerbin. Es war mir (und meiner Mutter)
aber nicht bekannt, dass es eine Ergänzung dazu noch gab.

Warum auch?

Diese spätere Ergänzung sprach den hälftigen Anteil an einem
Haus meinem Bruder zu (als Vermächtnis). Die andere Hälfte
gehört schon seit langem meiner Mutter. Dieses Haus ist
eigentlich das einzige Wertvolle am ganzen Nachlass, so dass
das Erbe dadurch ganz ausgeplündert ist.

Wenn jmd. was erbt, plündert er nicht!

Jetzt will mein Bruder erben und ausgezahlt werden.

1.) Besteht eine Aussicht, dass die Pflege durch meine Mutter
irgendwie angerechnet wird?

Sehe ich nicht.

2.) Habe ich eventuell einen Pflichtteilsanspruch, da ich
nichts bekommen habe? Es gibt insgesamt 5 Personen, die im
gleichen Verwandtschaftsverhältnis zu meinem Onkel wie ich
stehen. Eigene Kinder hat er nicht und seine Eltern leben
nicht mehr.

nein

3.) Das Haus wird von meiner Mutter bewohnt. Kann mein Bruder
den hälftigen Anteil verkaufen? Oder sie sonst aus der Wohnung
vertreiben?

Ja, er kann die Aufhebung der (Besitzer-)Gemeinschaft verlangen.
Falls man sich nicht im guten einigt, kann er das Haus zwangsweise versteigern lassen. Der Ertrag wird dann geteilt.

4.) In dem Gebäude ist noch eine weitere kleinere Wohnung, die
vermietet ist.

Ich gehe von einer ideellen Teilung des Hauses aus - dann steht ihm die Hälfte vom Mietzins zu.
…und die Hälfte der erzielbaren Nettokaltmiete der Wohnung deiner Mutter sowieso.

Für irgendwelche Tipps wäre ich sehr dankbar. Meine Mutter ist
Rentnerin und hat kein Geld. Da werde ich wohl einspringen
müssen.

Erstmal sollte man in dem Zusammenhang nicht von Ausplündern sprechen sondern den letzten Willen des Verstorbenen einfach mal so respektieren.

Man sollte entweder wirklich versuchen, den Bruder auszuzahlen, denn eine zwangsweise Verwertung ist finanziell die schlechtere Lösung.
Oder man spielt Risiko: und versucht in einer Zwangsversteigerung die andere Hälfte günstig selbst zu ersteigern.

Gruß Norbert

Hallo,

was ist denn das für eine „Ergänzung“? Es gibt rechtlich nur Testamente und Erbverträge mit den entsprechenden Formbestimmungen. Sollte diese Ergänzung also nicht den Formerfordernissen eines Testaments genügen, würde die Sache schon einmal spannend.

Ansonsten ist es schon so, dass eine Art Vergütung einklagbar wäre, aber die Sache ist höchst wackelig. Ohne das Geld für einen ungewissen Prozessausgang über zu haben, würde ich da vermutlich nicht dran gehen. Aber da bräuchte man weit mehr Infos.

Pflichtteilsansprüche bestehen nach deiner Schilderung nicht.

Was die tatsächliche Abwicklung angeht, so müsste man jetzt zunächst einmal wissen, ob der Onkel seinen gesamten Teil am Haus dem Bruder zuwenden wollte, oder eine Hälfte seines Anteils. Da ist deine Schilderung nicht ganz eindeutig. Auf jeden Fall muss man ja nicht gleich das ganze Haus verkaufen, um das Vermächtnis zu erfüllen. Z.B. kann man den Bruder ja einfach nur als Miteingentümer eintragen oder das Haus in Eigentumswohnungen teilen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

mein Onkel ist vor Wochen verstorben. Meine Mutter hat ihn 10
Jahre lang gepflegt und da ging ich davon aus, dass es recht
und billig ist, dass meine Mutter sein Erbe ist.

War für den Onkel wahrscheinlich wirklich billig.

Das ist der entscheidende Punkt, aber der tut leider nichts zur Sache. Die Welt ist nicht gerecht.

Vielen Dank für die Infos, jetzt weiss ich wenigstens wie die rechtliche Lage ist.

Cirwalda