Erbrecht, Testament anfechten, Testament ungültig

Hallo liebe Wissenden,

ich habe hier schon sehr gute Erfahrung mit Ratschlägen, Tipps gemacht/bekommen und hoffe, dass mir jemand bei folgenden Anliegen helfen kann. Vorab schönen Dank für`s Lesen & Interesse:

AAAlso, die Situation ist folgende und könnte auch aus einem Soap-Drehbuch stammen (ich beschreibe das Anliegen fiktiv):

Frau Susi Müller war seit 5 Jahren mit Herrn Max Müller verheiratet. In der Ehe werden 3 gemeinsame Kinder geboren. Ein Haus wurde geplant.
Dann verunglückte traurigerweise Herr Max Müller (das ganze war schon vor 50 Jahren)tödlich.
Nun nimmt sich ein Jahr später der Bruder von Max Müller namens Fritz Müller Susi und den 3 Kindern an.
Die beiden sind nicht verheiratet, tragen aber den gleichen Familienname, sind also eigentlich verschwägert.
Das Haus soll 2 Jahre später gebaut werden. Susi und Fritz Müler legen der Bank einen Verlobungserklärung vor, Konten werden gemeinsam geführt.
Es kommt aber nie zur Hochzeit.
Das Haus wird hauptsächlich von der Halbweisenrente der 3 Kinder abgezahlt.
Susi und Fritz Müller bekommen 1 gemeinsames Kind (Tochter, heute 45). Nach außen wird also der Schein einer verheirateten Familie mit 4 Kindern gewahrt.
Frau Susi Müller hat auch immer gearbeitet, auch ihr Geld fließt in die Hausfinanzierung ein.
Doch Fritz Müller entschied sich dann in den 90èrn ein handschriftliches Testament beim Notar zu hinterlegen, indem steht ganz simpel und nicht wirklich genau beschrieben:
Testament:
ich Fritz Müller (Geb), voller Besitz meines Verstandes, vererbe alles meiner Tochter Pipi(Geb)
Frau Susi Müller (geb, Mädchenname) darf in der unteren Wohnung wohnen.
Datum…Stempel…Unterschrift

Fritz stirbt im Kreise „seiner Familie“ letztes Jahr. Die 4 Kinder haben sich alle um Fritz zuletzt gekümmert, aber wohl eher die nicht leiblichen als seine leibliche. Auch die Enkel waren immer hilfsbereit da.

Man ging immer davon aus, dass Susi die Hälfte vom Haus gehört.

Susi ist meine Oma, meine Mutter, die 1 geborene von den 3 ersten Kindern.
Pipi macht nun alles zu Geld was im Haus ist. Auch überlegt sie, von ihrer Mutter Miete zu verlangen. Es steht ja nicht nießrecht sondern wohnrecht im Testament.

Kann man das Testament anfechten?

Herzlichen Dank vorab für Eure/Ihre Antworten, Tips

Hallo, Ich hoffe daß Sie das Testament anfechten können. Aber Ratschläge kann ich Ihnen leider nicht geben. Viel Glück!

Anfechten ist so einen Sache, man muss nachweisen, dass er geistig nicht mehr zurechnungsfähig war.
Aber hat Susi Müller nicht mit im Grundbuch gestanden?
Das wäre blöd. Miete verlangen kann sie meines Wissen nach nicht, es ist ja testamentarisch ein kostenloses Wohnrecht eingeräumt.
Aber sicherheitshaber einen Anwalt fragen - der sich mit Erbrecht auskennt.
Sorry kann leider nicht groß weiterhelfen.
Sylvia

Hallo lines75, ist ganz schön kompliziert und ich ksann dazu keine Aussage, nicht mal fiktiv, treffe, am besten Rechtsauskunft einholen bei einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt.
Viel Glück und Erfolg wünscht petit

herzlichen Dank für die erstaunliche Gesichte.

Anhaltspunkte für eine Anfechtung des Testaments kann ich nicht erkennen.

Gesetzliche- bzw. Pflichtteilsrechte der anderen bestehen wohl auch nicht.

Sollte das Grundstück alleine auf den Erblasser eingetragen gewesen, kann man da auch nicht viel machen.
Möglicherweise besteht aber ein Rückzahlungsanspruch aufgrund der geleisteten Finanzierung für das Haus.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Hallo lines75,

omg erstmal. Das hört sich wie ein naja, eher schlechtes Drehbuch an…

Zum Erbrechtsfall:

Sind Susi Müller und der Bruder (wie hieß er doch gleich?!) beide als Eigentümer eingetragen im Grundbuch?

Wenn ja, dann sind beide logischerweise hälftige Miteigentümer und der Verstorbene kann nur über seine Hälfte verfügen und nicht über die Hälfte der Susi Müller.

Das ganze Haus könnte er also nicht vererbt haben, weil die Susi Müller hätte zustimmen müssen.

Ihrer Geschichte nach hoffe ich nur nicht, dass Susi Müller damals „so naiv“ war und sich hat nicht eintragen lassen.

Am besten gehen Sie wirklich zu einem Fachanwalt für Erbrecht. Der wird Ihnen sicherlich weiter helfen.

Zwischenmenschlich sei gesagt, dass man sich doch echt fragt, mit wem man da die letzten Jahre zusammen gelebt hat, wenn er so was abzieht.

Ich würde das Testament auf alle Fälle anfechten. Aber ein Fachanwalt für Erbrecht wird Sie sicher beraten können.

Alles Gute für Sie und Ihre Familie. Und wenn noch was ist, einfach melden.

LG aus Stuttgart

Ist alles richtig. Da sie nicht verheiratet waren, steht lediglich der leiblichen Tochter das Erbe zu, wenn er seiner Lebensgefährtin ein Wohnrecht ausspricht
ist das sehr nett, auch das hätte er nicht tun brauchen. Das Testament kann man meines Erachtens nicht anfechten, weil Frau Susi Müller keinerlei Ansprüche hätte und deren Kinder auch nicht.Lediglich die Abkömmlinge des Fritz Müller haben Ansprüche, sonst leider niemand.
Tut mir leid.

Hallo, es tut mir leid. Gerade in Erbsachen musste ich feststellen, dass es viele verschiedene Aussagen geben kann. Sei es ob ein Testament anzufechten sei oder eine zu erbende Person einen gewissen Erbanteil oder Pflichtanteil (wobei der sich auch in verschiedenster Größe darstellen kann z.B. 1/4 oder 1/8 vom Erbe) Gerade habe ich selbst so ein sehr ähnlichen Fall und kann Dir nur raten einen Anwalt aufzusuchen.
Der kann Dir genau sagen was zu tun ist. Auch das Erstgespräch bei einem Anwalt sollte Dich nicht verschrecken. Sicherlich kostet der auch seine Gebühren, aber die halten sich zwischen 80 und 150,- EUR in den meisten Fällen . Dann weißt Du zumindest genau was Du tun solltest und kannst dann immer noch entscheiden weiter zu machen oder nicht.

Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiter helfen.
Viel Erfolg.

Gruß
xPashax

hallo lines75
ich glaube es wird nicht leicht.
sie können versuchen, den pflichtanteil einzuhohlen. ansonsten würde ich ihnen raten einen anwalt aufzusuchen, der kann auf jedenfall helfen.
tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann. trotzdem viel erfolg.
lg sicha

Sie lassen leider offen, wer im Grundbuch als Eigner steht, wie es zum Haus gekommen ist - alles ist für eine verlässliche Beurteilung zu dünn dargelegt. Derartige Situationen -will man rechtliche Schritte planen und deren Risiko abschätzen- bedürfen einer sehr genauen Recherche von Beginn an. Dazu gehört auch die besondere Beleuchtung der Situation von Susi und deren (wohl recht unbekümmertes) Verhalten zum Finanziellen und ihrer Sicherheit.
Von Anfechtungsgründen finde ich nichts in Ihrer Info.-
Grundsätzlich: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Eigentümer die stärkste Position hat: Er verfügt allein und autark. Moralische Sichtweisen (und Gefühlswelten) haben dabei keinen Platz! Ferner: Jeder ist für die (rechtzeitige u. richtige) Sicherung seiner Forderungen gegenüber Dritten verantwortlich. Ihre Chance könnte darin liegen, dass seinerzeit eine „Gesellschaft“ zur Errichtung und Verwaltung eines Wohnhauses gegründet worden ist. Diese dürfte durch den Tod aufgelöst worden sein. Das Ges.vermögen ist danach zu teilen. Fazit: Die Sache ist etwas für einen erfahrenen Juristen. Ähnliche Fälle gibts in der Literatur nachzulesen. Er muss recherchieren (-macht nicht jeder-)!

Hallo,

ein Wohnrecht ist immer unentgeltich!!Miete kann keine verlangt werden.
Ausserdem wer steht im Grundbuch?vermutlich doch beide,wenn sie nicht verheiratet waren und auch gemeinsame Konten hatten?Da das Haus ja von beiden erbaut wurde?

Sie sollte sich dringend anwaltlich beraten lassen.Das ist hier ein Forum in dem sie Tipps bekommen können.aber Sie brauchen einen Anwalt um über alle Ihre Rechte informiert zu werden und dies auch durchzusetzen!

Liebel Lines das ist schwierig zu beantworten,da man nicht genau weiß wer was bezahlt hat,wer im Grundbuch steht,ich denke,das kann nur ein Anwalt entwirren,der Einblick in alle Akten hat.falls keine vorhanden sind,ist es noch schwieriger.
L.g.das schattengras

Hallo lines75,
ich denke wenn Wohnrecht im Testament steht, darf die Oma nicht einfach aus dem Haus verjagt werden. Tochter Kiki darf auch keine Miete verlangen. Als Ihre Oma würde ich es darauf ankommen lassen, notfalls verklagen lassen.
Ich nehme mal an, dass Ihr Großonkel mit dem Haus auch im Grundbuch eingetragen ist, wahrscheinlich wird dann eine Testamentsanfechtung schwierig. Wenn man so eine Anfechtung verliert, kann das außerdem sehr teuer kommen. Das weiss ich aus eigener Erfahrung.
Zur Not könnte man ja auch einen Anwalt befragen.

Viele Grüße und alles Gute
Lara50

Es tut mir leid, Vermutungen möchten Sie sicherlich nicht hören.
Wichtig sind die eigentumsrechtlichen und möglicherweise vertraglichen Vereinbarungen.
Der Testamentschreiber kann nur über das Vermögen testamentarisch verfügen das ihm rechtlich gehört.

Dies geht aber aus den Ausführungen nicht hervor.
Wer ist als Bauherr eingetragen, auf wen lauten die Rechnungen usw.
Wem gehört der Grund und Boden auf dem das Haus errichtet wurde.
Gehen Sie zum Rechtsanwalt oder Notar und lassen sich
beraten - es riecht nach Anfechtung.

lieben Dank trotzdem :smile:

Hallo, Ich hoffe daß Sie das Testament anfechten können. Aber
Ratschläge kann ich Ihnen leider nicht geben. Viel Glück!

Vielen Dank Herr Buerstedde für Ihre Antwort…die leider auch so stimmt :frowning: Wenigstens bekommt Susi ein lebenslanges Wohnrecht im GB eingetragen. Man kann aus Susis Naivität nur draus lernen.
LG

lieben Dank trotzdem petit :smile: