Erbrecht u.ä

Angenommen, es gäbe folgende Situation:

Ein Mann (genannt Klaus) hat keine Familie und keine Verwandten, außer seine Schwester mit 4 Kinder von 4 verschiedenen Männern. Dieser Mann mag diese Schwester nicht sonderlich, ist aber sehr krank und bettlegerich, so dass sie ihn 5 Monate pflegt, wogegen er sich aus kraftlosigkeit nicht wert. Vorher hatten die beiden seit vielen Jahren nichts miteinander zu tun (nur die Nichten), da die Symphatie fehlte. Dann stirbt der Mann, und in den nächsten Tagen übernimmt die Schwester sämtliche Unterlagen und Dinge des Bruders (Handy, Wohnung, etc.)

Außerdem hatte Klaus eine sehr gute Freundin (seit 7 Jahren), die 300km entfernt wohnte. Sie war mehr oder weniger der einzige Freund, mit dem/der er alles unternehmen und reden konnte (aber keine Liebesbeziehung).

Nun könnte die Freundin vermuten, dass die Schwester nur wegen des Geldes so urplötzlich so großzügig gepflegt hatte (wäre ja nicht das erste Mal, dass man so etwas hört), da eh von vornherein klar war, dass der Mann sicher sterben würde. Es gibt ein recht großes Erbe. Der Mann hatte einen Safe, was der einizge Ort war, an den die Schwester nicht rankonnte. Alles andere hatte sie sich schon „unter den Nagel gerissen“ (Kontoauszüge, Handy, Pass, Autoschlüssel, Garage, etc.). Darum bewarte Klaus alles mögliche in diesen Safe auf, von dem er sicher gehen wollte, dass es seine Schwester nicht in die Finger bekäme.

Nun könnten folgende Fragen aufkommen:

  • Was ist in dem Safe und wer darf ihn öffnen? Muss das ein Notar machen oder kann die Schwester ihn aufbrechen lassen (oder aufschließen, wenn sie einen Schlüssel findet). Die Frage wäre interessant, falls in dem Safe ein Testament liegt, welches dann vernichtet werden könnte, wenn es nicht im Sinne der Schwester ist, was sehr wahrscheinlich ist, da der Bruder die Schwester nicht mochte).

  • Falls sie nicht aufbrechen dürfte und es aber machen würde, könnte man das strafrechtlich verfolgen lassen? Und wie will man das beweisen, wenn man nicht in die Wohnung kommt?

  • Wenn die Freundin noch einmal in die Wohnung möchte, um persönliche Dinge, die in Verbindung mit Klaus standen zu holen (Bilder, CDs, DVDs, Fotos, Stofftiere u.ä.), hat sie eine Chance etwas dazu zu tun, wenn die Schwester es verbieten würde??

  • Welche Möglichkeiten hat so eine Freundin Einfluss zu nehmen, wenn sie das Gefühl hätte, es ginge nicht mit rechten Dingen zu?

  • Wie kann die Freundin herausfinden, ob Klaus einen Rechtsanwalt oder Notar hatte.

Nehmen wir an, all das würde stimmen, was könnte diese Freundin in so einer Situation machen, um Klaus gerecht zu werden??

Herzliche Grüße, Caro

Moin, Caro,

das ist die übelste Situation, in die ein Erblasser seine Hinterbliebenen bringen kann: Die gute Freundin hat keinerlei Ansprüche. Darüber hinaus könnte sie jetzt auch noch ins Grübeln kommen, warum der gute Klaus keine Regelung getroffen hat.

Wer erbbrechtigt ist, kann zum Nachlassgericht gehen und einen Erbschein beantragen, dann wird von Amts wegen das Vermögen zum Zeitpunkt des Erbfalles festgestellt. Der Erbschein wird aber nur erteilt, wenn der Antragsteller ein gesetzlicher Erbe ist oder eine Verfügung von Todes wegen vorliegt.

Gruß Ralf

Hallo Caro,

Dann stirbt der Mann, und in den nächsten Tagen übernimmt die
Schwester sämtliche Unterlagen und Dinge des Bruders (Handy,
Wohnung, etc.)

So wie du die Situation darstellst, ist die Schwester die einzige gesetzliche Erbin. Nur falls am zuständigen AMtsgericht ein anderslautendes Testament hinterlegt ist, wäre das Handeln der Schwester illegal.

Außerdem hatte Klaus eine sehr gute Freundin

wie Ralf schon schrieb, hat diese erstmal überhjaupt keine Rechte.

Nun könnten folgende Fragen aufkommen:

  • Was ist in dem Safe und wer darf ihn öffnen?

die Erbin

-Muss das ein Notar machen oder kann die Schwester ihn aufbrechen
lassen (oder aufschließen, wenn sie einen Schlüssel findet). Die
Frage wäre interessant, falls in dem Safe ein Testament liegt,
welches dann vernichtet werden könnte,

deshalb sollten Testamente immer beim Amtsgericht hinterlegt werden, wie es auch das Gesetz vorsieht.

  • Wenn die Freundin noch einmal in die Wohnung möchte, um
    persönliche Dinge, die in Verbindung mit Klaus standen zu
    holen (Bilder, CDs, DVDs, Fotos, Stofftiere u.ä.), hat sie
    eine Chance etwas dazu zu tun, wenn die Schwester es verbieten
    würde??

nein

  • Welche Möglichkeiten hat so eine Freundin Einfluss zu
    nehmen, wenn sie das Gefühl hätte, es ginge nicht mit rechten
    Dingen zu?

beim Amtsgericht fragen, ob ein Testrament vorliegt.

  • Wie kann die Freundin herausfinden, ob Klaus einen
    Rechtsanwalt oder Notar hatte.

defacto gar nicht oder sie telefoniert halt alle durch

Nehmen wir an, all das würde stimmen, was könnte diese
Freundin in so einer Situation machen, um Klaus gerecht zu
werden??

nix

Ciao maxet.