Erbrecht/Überschreiben/Verkaufen ?

Hallo,

meine Tante hat das Gefühl, als sterbe Sie in naher Zukunft, hat ein eigenes Haus mit Grundstück.

Nun möchte Sie Ihr Haus an meinen Opa vererben.

Nun zu meiner Frage, …soll Sie es an Ihn Überschreiben oder an Ihn verkaufen.

Der Nothartermin ist schon diesen Dienstag.

Vielen Dank im Voraus

Hallo Knorki es tut mir Leid,diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten,da ich mir nicht sicher bin.
Gruß Helga

Hallo Knorki,

ich bin leider kein Jurist/Experte u. suche selber Antworten auf eine meiner Fragen. Vielleicht kann Dir noch jemand aus dem Forum helfen. Sonst sehe ich keine Möglichkeit.

Alles Gute u. Gruss,
Center2010

Wenn schon der Notartermin feststeht, empfehle ich eine Beratung durch den Notar mit anschließender Beurkundung. Wenn sie das Haus verschenkt, muss der Opa Schenkungssteuer zahlen, wenn sie es ihm verkauft, hat sie Bargeld, das nach ihrem Tod höher versteuert wird. Der Notar sollte wissen, ob die beiden Geschwister sind und ob noch weitere Erben vorhanden sind. MfG löwenkind

Verkaufen, verkaufen, verkaufen.
Ich selbst habe zu Lebzeiten meinen Kindern je 1 Haus vererbt. Danach hörte ich nichts mehr von ihnen. Auch kümmerten sie sich weder um meinen damals erkrankten und inzwischen verstorbenen Mann, noch fragt heute einer von ihnen, wie es mir geht.

MfG
Ulla

Die Frage zielt auf eine Vermögensberatung, da keine rechtlichen und verwandtschaftlichen Hintergründe benannt werden. Diese sind logischer Weise Vorbedingung auch für eine seriöse erbrechtliche Beurteilung. Mit „Überschreibung“ meinen Sie sicher die Schenkung, im Gegensatz zum Verkaufen. Der Notar ist der richtige Ansprechpartner, da er ja den Vertrag formulieren soll. Alle Fragen dazu sind kostenneutral !!
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2425 Tagen registriert und 1706 -mal Anfragen beantwortet)

Hallo,
Nur das Haus vererben geht nicht, dann sollte es zu Lebzeiten wie anscheind angedacht passieren.
Einfach überschreiben oder verkaufen? Gute Frage, das ist vielleicht eine steuerliche Sache oder wenn man Geld für die Pflege braucht, dann prüft das Sozialamt auch, das ist schwierig das zu beurteilen und leider habe ich keine Ahnung von Steuer- oder Sozialrecht.
Wenn das Grundstück übertrgaen werden soll, dann sollte es einen Vertragsentwurf geben. Nichts sofort beim Notar unterschreiben auch kein Testament, wenn der etwas vorliest, versteht man eh nur die Hälfte, immer mit nach Hause nehmen und mindestens ein paar Tage Zeit haben um sich ggf. weiter zu informieren!
Ich hoffe ich konnte etwas helfen!

Hallo Knorki,

kann sie ihm nicht ein lebenslanges Wohnrecht notariell zusichern? Kenne mich leider auch nicht weiter aus.
Beste Grüße
Bea

Es tut mir leid, aber hierzu kann ich keine Stellung nehmen, da man ja keinerlei Wissen betreffs anderen Erbberechtigten hat.
Wenn deine Tante schon einen Termin beim Notar hat, so ist ja dieser dazu da solche Fragen zu beantworten und Hilfestellung zu geben, bezw. zu erläutern: " Was ist wenn…".

Wobei auch der erbschaftssteuerliche Aspekt sehr wichtig ist --Freibeträge – glaube ich.

hallo und sorry das ich dir jetzt erst schreibe,ich war beruflich unterwegs,leider habe ich das gleiche problem.ich weis es auch nicht,deswegen habe ich mich ja an wer weiss was gewendet.aber vielleicht hast du ja was in der zwischen zeit herrausgefunden.lg ela