Nach dem Tod der Eltern sind 3 Geschwister zu gleichen Teilen erbberechtigt. Aufgrund von Entfernungen bleibt fast nur die Möglichkeit übrig, dass einer den Erbschein beantragt und „alles“ regelt. Kann derjenige mit dem Erbschein, diesen für sich missbrauchen? Wäre es u.U. besser wenn der Erbschein auf 2 oder 3 Personen ausgestellt würde?
Hallo!
Es gibt den „gemeinsamen Erbschein“, der hier sicherlich in Frage kommt. Darin stehen alle Erben, auch mit ihren Erbanteilen drin.
Das andere wären „Teilerbscheine“. Im Grund kann jeder Erbe für seinen Erbteil einen Teilerbschein beantragen.
Nur was nützt der ihm schon groß ?
Angenommen einer der Erben kommt mit dem gemeinschaftlichen Erbschein zur Bank der Eltern und fordert, das Konto zu löschen und den Betrag ihm auszuzahlen oder auf sein Konto zu überweisen.
Das macht die Bank gar nicht ! Dazu müssen alle 3 Erben eine Vollmacht geben, damit einer bei der Bank die Sache regelt.
Übrigens ist nicht gesagt, man braucht immer einen Erbschein. Bei Haus und Grundstück schon. Aber bei Sparguthaben reicht auch eine schon zu Lebzeiten ausgestellte Vollmacht( „über den Tod hinaus“) und das Testament aus.
Sonst ist der Erbschein ja eine Art „Ausweis“ man tritt in die Rechtsnachfolge der Eltern ein.
Das braucht man z.B. um eine Mietwohnung zu kündigen oder sich sonst als Erben auszuweisen.
MfG
duck313
Bei einer Erbengemeinschaft kann es nur einen Erbschein mit Miteigentumsanteilen oder eben drei Teilerbscheine zur Erbquote geben.
Mit beidem kann ein Inhaber ohne Zustimmung und Unterschrift aller Miteigentümer garnicht handeln; dazu bedarf es einer Vollmacht aller.
G imager