Erbrecht und Erbverzicht

Hallo alle zusammen,
vor einigen Tagen hörte ich eine Geschichte, die mir seit dem nicht mehr aus dem Sinn geht.
Folgende Story:
Eine Familie, bestehend aus Mann mit Ehefrau in 2. Ehe, 2 Töchter vom Mann aus 1.Ehe und Sohn von Mann und Ehefrau aus 2. Ehe.
Der Mann verstirbt 1991,hatte kein Testament hinterlassen und das Erbe wird unter den Erben ganz normal aufgeteilt.
Beim durchstöbern alter Unterlagen des Mannes taucht im Jahr 2010 ein Schreiben aus dem Jahr 1979 auf, indem die eine Tochter (sie war damals 20 Jahre alt) gegenüber ihrem Vater, auf jegliches spätere Erbe verzichtet.
Die anderen Erben (Ehefrau, Tochter, Sohn) ärgern sich beim Anblick des Schreibens, da sich erwähnte Tochter auch nach Erbaufteilung schlecht gegenüber den restlichen Familienmitgliedern verhielt, aber dachten sich was solls nach so langer Zeit?
Doch es gab natürlich auch in diesem Fall, wie immer im Leben, eine Steigerung.
Im Jahr 2011 tauchten noch 2 Grundstücke auf, die damals bei der Erbverteilung niemandem bekannt waren.
So wie ich hörte, will die Familie nun nach so langer Zeit einfach nur ihre Ruhe und sich erst einmal als Erbengemeinschaft im Grundbuch für die 2 Grundstücke eintragen lassen.
Soviel zur Story, und nun muss ich mir mal kurz Luft machen.
Mir tun die Leute eigentlich leid.
Die eine Tochter schien ja an der ersten Erbverteilung normal beteiligt worden zu sein. danach verhält sie sich schlecht den anderen gegenüber, dann taucht im Nachhinein ein Erbverzichtsschreiben von ihr auf. Sie soll damals 20 Jahre alt gewesen sein…also ich weiss was ich mit 20 Jahren unterschrieben habe. Ich würde mich in Grund und Boden schämen wenn ich bei der ersten Erbverteilung nicht schon darauf hingewiesen hätte.
Ich kann aber auch die restlichen Familienmitglieder nicht verstehen. Jetzt mit diesem Schreiben könnte man doch wenigstens jetzt di Tochter bei der Verteilung oder beim Eintrag ins Grundbuch außen vorlassen oder nicht?
Na wie dem auch sei…ich hoffe meiner Familie passiert sowas nicht.
Aber nun meine eigentliche Frage…
Was haltet ihr von der ganzen Sache?
Würdet ihr versuchen die Tochter vom wiederholten Nutzen, ihr nicht zugedachter Sachen auszuschließen?
Oder würdet ihr sagen: „das ist nun eh alles zu spät“?

Sorry für meinen langen Artikel und ich hoffe ihr konntet mir folgen. :smile:
Freu mich auf hoffentlich viele Antworten und sag euch jetzt schon mal allen DANKE! :smile:

Hi,

ich mach es mal kurz.

Ein Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung:

http://www.ratgeber-recht24.de/Verfuegungen_Pflichtt…

Wenn es sich bei dem hier vorliegenden Erbverzicht nur um ein persönliches Schreiben der Tochter handelt, dann ist es ungültig.

Bei einem notariellen Erbverzicht wäre die Tochter nicht Erbin geworden.

Gruß
Tina

Hallo und danke für die schnelle Antwort,
gilt das aber auch für das Jahr 1979 aus dem das Schreiben ja stammen soll und Schauplatz der Geschichte sind die neuen Bundesländer?
Ist das alles auf das heutige Erbrecht übertragbar?

LG daisy

Hallo und danke für die schnelle Antwort,
gilt das aber auch für das Jahr 1979 aus dem das Schreiben ja
stammen soll und Schauplatz der Geschichte sind die neuen
Bundesländer?

Hi,

keine Ahnung, mit DDR-Recht kenne ich mich nicht aus. Man müsste vielleicht mal alte Gesetzbücher der DDR durchforsten.

Ist das alles auf das heutige Erbrecht übertragbar?

Nachdem der Todesfall 1991 war, könnte es sein, daß hier schon das Recht der BRD zur Anwendung gekommen ist, aber genau sagen, kann ich das nicht.

Gruß
Tina

Hallo und danke für die schnelle Antwort,
gilt das aber auch für das Jahr 1979 aus dem das Schreiben ja
stammen soll und Schauplatz der Geschichte sind die neuen
Bundesländer?
Ist das alles auf das heutige Erbrecht übertragbar?

Hi

ich habe Tante google angeworfen. Nach diesem geschilderten Fall, ist wohl das Recht der BRD anzuwenden, da der Stichtag überschritten wurde:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…

Zu der Rechtslage in der DDR bin ich noch nicht fündig geworden.

Gruß
Tina

Hallo und danke für die schnelle Antwort,
gilt das aber auch für das Jahr 1979 aus dem das Schreiben ja
stammen soll und Schauplatz der Geschichte sind die neuen
Bundesländer?
Ist das alles auf das heutige Erbrecht übertragbar?

Hi, da mal nachlesen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…
MfG ramses90

LG daisy

Hi, da mal nachlesen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…

Hi,

hab ich doch schon verlinkt. Interessant wäre zu wissen, wie es in der ehem. DDR geregelt war, auch wenn es für den vorliegenden Fall keine Rolle spielen dürfte.

Gruß
Tina

http://www.verfassungen.de/de/ddr/zivilgesetzbuch75.htm

Hi, komplettes Erbrecht der DDR, geht beim § 368 los und endet beim §412.
Danach gehts weiter mit Erbschein, Sicherung des Nachlasses u.s.w.
Ziemlich weit runter scrollen.
MfG ramses90