ich weiß nicht, ob Ihr die Frage hier komplett beantworten könnt und dürft, aber der Versuch ist’s wert.
Eine Kollegin hat folgende Situation:
Ein Kind (10 J.), mit dem Vater nie verheiratet gewesen und von ihm getrennt
die Mutter hat das alleinige Sorgerecht
mit einem anderen Partner und dem Kind in einem Haushalt lebend
Besitz : Haus und Sparverträge auf eigenen Namen und auf den des Kinds
Nun die Frage: Was passiert mit dem Haus und dem Vermögen, wenn sie stirbt ? Wer erbt was und vor allem wer bekommt das Sorgerecht ? Wie kann man den Vater vom Erbe fernhalten (außer ewig leben) , da das Kind alles bekommen soll ?
Nun die Frage: Was passiert mit dem Haus und dem Vermögen,
wenn sie stirbt ? Wer erbt was und vor allem wer bekommt das
Sorgerecht ? Wie kann man den Vater vom Erbe fernhalten (außer
ewig leben) , da das Kind alles bekommen soll ?
Vorschlag: Partner heiraten und Kind von diesem adoptieren lassen. Oder entsprechendes Testament schreiben, d. h. jetzigen Partner als Vormund für das Kind einsetzen.
Ist die Vaterschaft des anderen eigentlich zweifelsfrei erwiesen?
Vorschlag: Partner heiraten und Kind von diesem adoptieren
lassen. Oder entsprechendes Testament schreiben, d. h.
jetzigen Partner als Vormund für das Kind einsetzen.
Heiraten will sie definitiv nicht… Kann man den leiblichen Vater so übergehen ? Hat er nicht juristisch andere rechte als der Partner ?
Ist die Vaterschaft des anderen eigentlich zweifelsfrei
erwiesen?
Juristin bin ich nicht, aber ich gebe mal mein Verständnis von der Sache wieder.
Eine Kollegin hat folgende Situation:
Ein Kind (10 J.), mit dem Vater nie verheiratet gewesen und
von ihm getrennt
die Mutter hat das alleinige Sorgerecht
mit einem anderen Partner und dem Kind in einem Haushalt
lebend
Besitz : Haus und Sparverträge auf eigenen Namen und auf den
des Kinds
Nun die Frage: Was passiert mit dem Haus und dem Vermögen,
wenn sie stirbt ? Wer erbt was und vor allem wer bekommt das
Sorgerecht ? Wie kann man den Vater vom Erbe fernhalten (außer
ewig leben) , da das Kind alles bekommen soll ?
der Vater dürfte grundsätzlich gar nichts erben. er würde auch keinen Pflichtteil oder so bekommen. dazu müßten sie verheiratet gewesen sein. grundsätzlich würde das Kind alles erben. Soll der Partner etwas bekommen, muß ein Testament geschrieben werden. dem Kind würde trotzdem ein Pflichtteil (von einem Viertel???) zustehen.
das Sorgerecht wird wohl der leibliche Vater bekommen, nehme ich mal an. Hat der leibl. Vater jetzt schon das Sorgerecht (geteiltes Sorgerecht zw. Mutter und Vater?). wenn nicht, dann könnte ihr jetziger Vater eventuell das Kind als seins anerkennen und würde dann im event. Todesfall auch das Sorgerecht bekommen. bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich so funktioniert.
Nun die Frage: Was passiert mit dem Haus und dem Vermögen,
wenn sie stirbt ? Wer erbt was und vor allem wer bekommt das
Sorgerecht ? Wie kann man den Vater vom Erbe fernhalten (außer
ewig leben) , da das Kind alles bekommen soll ?
Wenn mich nicht alles täuscht, hat der Kindesvater überhaupt keine Ansprüche auf irgendein Erbe in dieser Konstellation. Genauso wenig, wie der neue Lebensgefährte.
Ich rate aber dennoch, einen Anwalt aufzusuchen, das kostet für derlei Ansinnen nicht die Welt. Außerdem sollte Deine Kollegin ein Testament aufsetzen, in dem sie genau alles regelt, auch beispielsweise, was nach ihrem (hoffentlich nicht so schnell eintretenden) Tod mit dem Kind geschehen soll. Das Vermögen des Kindes kann sie beim Amtsgericht amtlich feststellen lassen. Das wird sowieso automatisch gemacht, wenn sie wieder heiraten sollte, damit eben derlei befürchtete Bereicherung ausgeschlossen werden kann.
erstmal Dank (+ *) für Deine Antwort.
Wie gesagt: Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Ein Kind (10 J.), mit dem Vater nie verheiratet gewesen und
von ihm getrennt
die Mutter hat das alleinige Sorgerecht
mit einem anderen Partner und dem Kind in einem Haushalt
lebend
Besitz : Haus und Sparverträge auf eigenen Namen und auf den
des Kinds
Nun die Frage: Was passiert mit dem Haus und dem Vermögen,
wenn sie stirbt ? Wer erbt was und vor allem wer bekommt das
Sorgerecht ? Wie kann man den Vater vom Erbe fernhalten (außer
ewig leben) , da das Kind alles bekommen soll ?
der Vater dürfte grundsätzlich gar nichts erben. er würde auch
keinen Pflichtteil oder so bekommen. dazu müßten sie
verheiratet gewesen sein. grundsätzlich würde das Kind alles
erben. Soll der Partner etwas bekommen, muß ein Testament
geschrieben werden. dem Kind würde trotzdem ein Pflichtteil
(von einem Viertel???) zustehen.
das Sorgerecht wird wohl der leibliche Vater bekommen, nehme
ich mal an. Hat der leibl. Vater jetzt schon das Sorgerecht
(geteiltes Sorgerecht zw. Mutter und Vater?). wenn nicht, dann
könnte ihr jetziger Vater eventuell das Kind als seins
anerkennen und würde dann im event. Todesfall auch das
Sorgerecht bekommen. bin mir aber nicht sicher, ob das
wirklich so funktioniert.
Wen meinst Du mit „jetiger Vater“ ? Den Lebenspartner der Kollegin i.S.v. „sozialer Vater“ ? Er könnte das Kind gar nicht als seins anerkennen, da der leibliche Vater die Vaterschaft nicht bestreitet. Adoption könnte dann das einzige verbleibende Mittel sein, das ist aber recht aufwendig.
Es geht der Mutter darum, daß das Vermögen, das sie hat (Haus + Sparverträge) vor dem Zugriff des leibl. Vaters sicher ist und der Tochter zugute kommen kann.
Wenn mich nicht alles täuscht, hat der Kindesvater überhaupt
keine Ansprüche auf irgendein Erbe in dieser Konstellation.
Genauso wenig, wie der neue Lebensgefährte.
Ich rate aber dennoch, einen Anwalt aufzusuchen, das kostet
für derlei Ansinnen nicht die Welt.
Ich habe Gegenteiliges gehört - ein Testament beim Notar richtet sich angeblich nach dem Wert des Erbes, da hier u.a. eine Immobilie im Spiel ist soll das recht teuer (2000 Euro ?) sein.
Außerdem sollte Deine
Kollegin ein Testament aufsetzen, in dem sie genau alles
regelt, auch beispielsweise, was nach ihrem (hoffentlich nicht
so schnell eintretenden) Tod mit dem Kind geschehen soll. Das
Vermögen des Kindes kann sie beim Amtsgericht amtlich
feststellen lassen. Das wird sowieso automatisch gemacht, wenn
sie wieder heiraten sollte, damit eben derlei befürchtete
Bereicherung ausgeschlossen werden kann.
ich weiß nicht, ob Ihr die Frage hier komplett beantworten
könnt und dürft, aber der Versuch ist’s wert.
Eine Kollegin hat folgende Situation:
Ein Kind (10 J.), mit dem Vater nie verheiratet gewesen und
von ihm getrennt
die Mutter hat das alleinige Sorgerecht
mit einem anderen Partner und dem Kind in einem Haushalt
lebend
Besitz : Haus und Sparverträge auf eigenen Namen und auf den
des Kinds
Nun die Frage: Was passiert mit dem Haus und dem Vermögen,
wenn sie stirbt ? Wer erbt was und vor allem wer bekommt das
Sorgerecht ?
Falls die Kollegin keine anderen Kinder hat und mit niemanden zum Zeitpunkt des Todes verheiratet ist und in einem Testament keine weitere Erben bestimmt hat, erbt die Tochter alles.
Sorgerecht
Beim Tod der Mutter geht das Sorgerecht zunächst an das Vormundschaftsgericht bzw. Jugendamt über. Dieses entscheidet dann über den weiteren Verbleib des Kindes (Großeltern, Vater des Kindes, andere Verwandte oder sogar Adoption). Der Vater kann einen Antrag auf Sorgerecht stellen, das Jugendamt bzw. Gericht entscheidet nach den persönlichen Verhältnissen und der bisherigen und momentanen Beziehung zum Kind.
Die Tochter wird dazu gehört.
Eine Prognose kann man also so einfach gar nicht abgeben.
Wie kann man den Vater vom Erbe fernhalten (außer
ewig leben) , da das Kind alles bekommen soll ?
worst case: Der Vater bekommt das Sorgerecht. Dann hat er irgendwo auch Zugriff auf das Erbe. Das kann man mit einem Testament verhindern, indem man einen Testamentsvollstrecker einsetzt. Die Dauer der Vollstreckung kann auch über die Volljährigkeit der Tochter hinaus festgelegt werden. Ob eine 18 Jährige dem evtl. Psychodruck durch einen ggf. geldgierigen Vater gewachsen ist ??? Da ist z.B. 26 Jahre schon ein sichereres Alter, wenn ein Kind selbst schon mal ein paar Euros verdient hat und weiss wie schwer das geht.
Falls, nach dem Tod der Mutter, das Kind unverheiratet und ohne eigene Kinder stirbt und der Vater dann noch lebt, würde allerdings der Vater wiederum vom Erbe partizipieren. Brutal daran zu denken: Verkehrsunfall: Mutter stirbt im Auto, Kind anschließend im Krankenhaus. Dann wäre Vater Alleinerbe, da er vom Kind erbt. Dagegen gibt es die Möglichkeit für deine Kollegin einen Nacherben (nach dem Kind) einzusetzen (z.B. die Eltern der Kollegin). Das ist aber schon ein bißchen Komplizierter.
Ein gutes Buch zu dieser ganzen Thematik mit vielen Formulierungshilfen ist von der Stiftung Warentest: Vereben Erben
Wenn mich nicht alles täuscht, hat der Kindesvater überhaupt
keine Ansprüche auf irgendein Erbe in dieser Konstellation.
Genauso wenig, wie der neue Lebensgefährte.
Ich rate aber dennoch, einen Anwalt aufzusuchen, das kostet
für derlei Ansinnen nicht die Welt.
Ich habe Gegenteiliges gehört - ein Testament beim Notar
richtet sich angeblich nach dem Wert des Erbes, da hier u.a.
eine Immobilie im Spiel ist soll das recht teuer (2000 Euro ?)
sein.
Sie soll sich beim Anwalt nur die Auskunft geben lassen, ob der Kindesvater einen Erbanspruch hat oder nicht. Sie muss ja nicht sagen, um welche Summen es geht, es reicht ja das prinzipielle JA oder NEIN…
Das Testament kann man selbst aufsetzen. Dazu gibt es im Schreibwarenhandel sogar schon vorgefertigte Sätze mit Hinweisen, wie man es richtig macht.
Ich rate aber dennoch, einen Anwalt aufzusuchen, das kostet
für derlei Ansinnen nicht die Welt.
Ich habe Gegenteiliges gehört - ein Testament beim Notar
richtet sich angeblich nach dem Wert des Erbes, da hier u.a.
eine Immobilie im Spiel ist soll das recht teuer (2000 Euro ?)
sein.
Hallo,
also das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Gerade weil Du nach einer möglichst sicheren Form suchst, dieses nicht ganz unerhebliche Vermögen sicher für das Kind zu erhalten, ist es einfach notwendig, dass ein Fachmann sich des Themas annimmt. Und da Fachleute nunmal auch nicht von Luft und Liebe leben, müssen sie daran auch etwas verdienen. Und wenn man sich jetzt mal das Verhältnis zwischen dem großen zu sichernden Vermögen, dem bei Deiner Kollegin offensichtlich gefürchteten Risiko und den Notargebühren ansieht, dann sind die doch nun wirklich Peanuts, gemessen an dem beruhigenden Gefühl, eine professionelle Lösung bekommen zu haben.
Trotzdem gibt es natürlich noch einen Tipp zum Kostensparen:
Ein Testament muss nicht vor einem Notar errichtet werden, der hierfür einen nach Gebührenordnung festgelegten und vom Vermögenswert abhängigen Gebührensatz erheben (muss!). Man kann ein Testament auch handschriftlich errichten (und wenn gewollt in öffentliche Verwahrung des Nachlassgerichts geben). Damit man weiß, was wie darin stehen muss, geht man zu einem Anwalt und lässt sich von dem nach einem zuvor vereinbarten Zeit- oder Pauschalhonorar beraten (diese Möglichkeit gibt es beim Notar nicht!). Der schreibt dann den Text vor und man schreibt ihn dann handschriftlich ab, oder geht lediglich zur Beurkundung zum Notar (deutlich niedrigerer Gebührenansatz). Dann kann man sich entscheiden, ob man das Testament selbst behält, zum Notar oder Nachlassgericht gibt.