Erbrecht und Lebensversicherung

Hallo liebe Experten!
Mal eine ganz hypothetische Frage:
Ein Ehepaar hat einen Unfall. Sie stirbt gleich, er später.
Wäre er zunächst Erbe gewesen? Es geht nämlich darum, dass SIE Vermögen hat, ER aber Schulden, so dass die Kinder SEIN Erbe auf jeden Fall nicht annehmen würden. Hätte er also prinzipiell als - zunächst - Überlebender - ihr Vermögen geerbt (was allerdings erheblich kleiner ist als seine Schulden), so wäre das ja damit auch sozusagen futsch.
Die gleiche Frage stellt sich auch für eine Lebensversicherung - auf ihn als bezugsberechtigten ausgestellt - würde da gelten, da er ja zunächst sie überlebt hat, bekommt er (theoretisch) das Geld (was ja dann auch wieder Erbmasse wäre).
Hoffentlich hab ich mich verständlich genug ausgedrückt. Weiß jemand Bescheid?
Vielen Dank!
Sally

Hallo liebe Experten!
Mal eine ganz hypothetische Frage:
Ein Ehepaar hat einen Unfall. Sie stirbt gleich, er später.
Wäre er zunächst Erbe gewesen?

Die Frage wäre jetzt zunächsteinmal, liegt denn ein Testament vor? Falls nein, wäre zunächst er und die Kinder Erben geworden, zu welchen Teilen hängt vom Güterstand des Ehepaares ab, Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt würde der Ehemann 50% des Erbes seiner Frau erhalten, die restlichen 50% würden sich die Kinder teilen müssen.

Es geht nämlich darum, dass SIE

Vermögen hat, ER aber Schulden, so dass die Kinder SEIN Erbe
auf jeden Fall nicht annehmen würden. Hätte er also
prinzipiell als - zunächst - Überlebender - ihr Vermögen
geerbt (was allerdings erheblich kleiner ist als seine
Schulden), so wäre das ja damit auch sozusagen futsch.

s. o.

Die gleiche Frage stellt sich auch für eine Lebensversicherung

  • auf ihn als bezugsberechtigten ausgestellt - würde da
    gelten, da er ja zunächst sie überlebt hat, bekommt er
    (theoretisch) das Geld (was ja dann auch wieder Erbmasse
    wäre).

Normalerweise gehören Lebensversicherungen für die ein Bezugsrecht hinterlegt ist nicht in die Erbmasse. In diesem Fall verstirbt der Ehemann kurz nach seiner Frau, somit dürfte die LV zur Erbmasse gehören. Da der Ehemann verschuldet ist, dürfte nur das Geld, das nach Abzug der Schulden noch übrig wäre, in die Erbmasse fallen.

Gruß
Tina

Danke dir für deine Antwort.
Ja, es gibt ein Testament. Manchmal braucht man ja ein bisschen, um selber zu verstehen, wo eigentlich genau die Frage liegt.
Ich denke, es geht darum, ob auch eine kurze Überlebensspanne des Partners ausreicht, um als Erbe zu gelten, ich meine , er kann ja in der Zeit weder annehmen noch ablehnen. Oder anders: welche Voraussetzungen muss ein Erbe erfüllen - wie sähe es z.B. aus, wenn er im Koma liegt.
Sally

Guten Morgen,

ein Erbe braucht die Erbschaft nicht ausdrücklich annehmen, wenn er die Erbschaft nicht notariell oder zu Protokoll der Geschäftsstelle ausschlägt, dann wird er automatisch Erbe.

Wenn er im Koma liegt, wird - schon allein um Behandlungstechnische Fragen klären zu können - wohl ein Betreuer eingesetzt (falls keine Vorsorgevollmacht vorliegen würde) der diese Entscheidung zusammen mit dem Gericht dann treffen könnte.

Gruß
Tina