Erbrecht und nach Scheidung

Hallo,

angenommen ein Ehepaar hält zwei Häuser auf einem Grundstück, beide ursprünglich von den Eltern des Mannes geerbt, genauer gesagt vorzeitig an beide Eheleute von den Eltern zu Lebzeiten überschrieben, und lässt sich scheiden. Es wird zum Zeitpunkt der Scheidung keine Gütertrennung vorgenommen, also bleiben nach der Scheidung beide in den jeweiligen Grundbüchern stehen.

Nun heiratet die Frau erneut einen Mann. Kann der Mann einen Teil der Häuser erben? Oder ist dies ausgeschlossen, da beide Häuser vollständig vor der neuen Ehe schon bestanden und kein Zugewinn entstanden ist. Müsste bei einem Tod der Frau nicht vollständig die Hälfte der Häuser von den Kindern geerbt werden oder bliebe hiervon 50% zugunsten des neuen Ehemannes der Frau?

Viele Grüße, jbm

hallo,
ich denke, der neue Mann kann die Häuser nicht erben: er steht nicht im Grundbuch und die Häuser gehörten schon der neuen Ehe der Frau. Zugewinn entstand nur in der früheren Ehe, aber das schließt Du ja außerdem aus.
Zu beachten wären evtl. Bau-/Erhaltungsmaßnahmen an den Häusern, an denen der Ehemann nachweislich beteilig ist.
Interessant ist die Frage der Überschreibung der Häuser (ist das evtl. eine Schenkung, hier gilt unter Eheleuten nicht die 10 Jahresfrist.
die kinder der füheren Ehe wären miterben.
Au jeden Fall: Notar/ Anwalt hinzuziehen.
G.

sorry, aber da kann ich auch nicht weiterhelfen

Hallo,

angenommen ein Ehepaar hält zwei Häuser auf einem Grundstück,
beide ursprünglich von den Eltern des Mannes geerbt, genauer
gesagt vorzeitig an beide Eheleute von den Eltern zu Lebzeiten
überschrieben, und lässt sich scheiden. Es wird zum Zeitpunkt
der Scheidung keine Gütertrennung vorgenommen, also bleiben
nach der Scheidung beide in den jeweiligen Grundbüchern
stehen.

Nun heiratet die Frau erneut einen Mann.

Kann der Mann einen

Teil der Häuser erben? Oder ist dies ausgeschlossen, da beide
Häuser vollständig vor der neuen Ehe schon bestanden und kein
Zugewinn entstanden ist. Müsste bei einem Tod der Frau nicht
vollständig die Hälfte der Häuser von den Kindern geerbt
werden oder bliebe hiervon 50% zugunsten des neuen Ehemannes
der Frau?

Viele Grüße, jbm

Wenn Zugewinngemeinschaft (also kein Ehevertrag) besteht
wird der Mann im Todesfall der Frau keinen Erbanspruch auf die Häuserhälfte haben, außer die Frau hat ein entsprechendes Testament gemacht.Erben sind ihre Kinder bzw ihre Eltern bzw ihre Geschwister.
Zugewinngemeinschaft schließt Erbschaft und Lottogewinn aus.

hallihallo,
leider kann ich dir dazu keine auskunft geben. ich hoffe aber für dich das andere dir einen hinweis geben können.

Ohje,
hier geht es mehr um das Erbrecht. Durch die Scheidung wurden ja die Vermögenswerte aufgeteilt. Das ist dann Basis für die Zukünftige Erbfolge.
nachschauen was in der Scheidung beschlossen/vereinbart wurde. Das ist die Basis der Vermögenswerte. Wenn dann die leiblichen Kiondern beim Erben dazukommen, gilt das Erbrecht auch für den neuen Partner (wenn keine Ehevertrag geschlossen wird)

Gruß
EJM

hallo,da bin ich mir leider nicht ganz sicher.
l.G.

Tut mir leid, aber diese Fragen kann ich nicht beantworten. Diese schwierige Situation ist meines Erachtens ein Fall für einen Notar oder Rechtsanwalt, der gleichzeitig Notar ist (gibt es in einigen Bundesländern). MfG Löwenkind

Hallo,

soweit ich das beurteilen kann, erbt der neue Mann natürlich lt. gesetzlicher Erbfolge. Soll heißen er bekäme nach dem Tod der Frau 50% des Vermögens / einschl. bebauter und unbebauter Grundstücke.

Da hatte ich doch kürzlich eine ähnliche Fragestellung.

Es gilt das Erbrecht und hat mit der Scheidung nichts zu tun. Sofern beide im Grundbuch drin sind, erben nach dem Ableben des/der einen die jeweiligen Erben (Kinder, Gatten … Verwandten oder im Testament Bedachten.

Damit ist natürlich auch ein neuer Ehepartner dabei. Sofern erwünscht hilft da aber ein Ehevertrag.

Gruß
EJM

Hallo,

angenommen ein Ehepaar hält zwei Häuser auf einem Grundstück,
beide ursprünglich von den Eltern des Mannes geerbt, genauer
gesagt vorzeitig an beide Eheleute von den Eltern zu Lebzeiten
überschrieben, und lässt sich scheiden. Es wird zum Zeitpunkt
der Scheidung keine Gütertrennung vorgenommen, also bleiben
nach der Scheidung beide in den jeweiligen Grundbüchern
stehen.

Nun heiratet die Frau erneut einen Mann. Kann der Mann einen
Teil der Häuser erben? Oder ist dies ausgeschlossen, da beide
Häuser vollständig vor der neuen Ehe schon bestanden und kein
Zugewinn entstanden ist. Müsste bei einem Tod der Frau nicht
vollständig die Hälfte der Häuser von den Kindern geerbt
werden oder bliebe hiervon 50 ugunsten des neuen Ehemannes
der Frau?

Viele Grüße, jbm

Der neue Mann der geschiedenen Ehefrau ist erbberechtigt auf den Anteil den seine Frau von ihren ehemaligen Schwiegereltern geerbt hat, wenn die gesetzliche Erbfolge greift.
Falls ein Erbvertrag vorliegt, in dem steht, dass bei
Scheidung das Erbe zurück fällt, so geschieht dies.

Wenn die Frau in den Grundbüchern als Eigentümerin eingetragen ist, dann kann sie ihren Grundbesitz vererben an wen sie will. Mit der Scheidung haben die früheren Eheleute nichts mehr erbrechtlich miteinander zu tun!
Nach gesetzlicher Erbfolge würde der neue Ehemann mit den Kindern zusammen erben, sie könnte aber auch ein TEstament machen, dass nur ihr Ehemann oder nur die Kinder erben.

Hallo

Kann ich nichts dazu sagen.

Sorry