Erbrecht und Umgang mit Freibeträgen

Hallo,

angenommen eine Oma schenkt ihrem Enkel 30.000 Euro. Dafür wird der Freibetrag in Anspruch genommen, damit keine Schenkungssteuer anfällt. Weniger als 10 Jahre später stirbt bei Oma und vererbt dem Enkel 250.000 Euro - kann dann wiederum der Freibetrag in Anspruch genommen werden, nur dass dann beide Summen, also 280.000 gewertet werden, oder kann der Freibetrag grundsätzlich nur einmal in 10 Jahren nutzen?

Vielen Dank, Paran

Servus,

wie man da vorgeht, steht in § 14 ErbStG: Klick

Es wird dann die ErbSt auf 250 + 30 = 280 k€ ermittelt und die bisher schon bezahlte ErbSt (= 0) davon abgezogen.

Für Enkel gilt ein Freibetrag von 200.000 €.

Es fällt dann also beim Erbfall 11 % Erbschaftsteuer auf 80 k€, somit 8.800 € Steuer an. Bei 5.000 € weniger wären es nur 5.250 €, die letzten 5.000 € sind in diesem Fall ziemlich hoch belastet.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank, genau das wollte ich wissen.

Gruß, Paran

von der selben Person (Schenker/Erblasser) ja.
Sonst beliebig oft.

Durch den Härteausgleich von 1050€ würden in diesem Fall anstatt 8800€ nur 7750€ Erbschaftssteuer anfallen (s. § 19 Abs. 3 ErbStG).

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