Hallo,
angenommen eine Oma schenkt ihrem Enkel 30.000 Euro. Dafür wird der Freibetrag in Anspruch genommen, damit keine Schenkungssteuer anfällt. Weniger als 10 Jahre später stirbt bei Oma und vererbt dem Enkel 250.000 Euro - kann dann wiederum der Freibetrag in Anspruch genommen werden, nur dass dann beide Summen, also 280.000 gewertet werden, oder kann der Freibetrag grundsätzlich nur einmal in 10 Jahren nutzen?
Vielen Dank, Paran