Erbrecht uneheliche Kinder

Hallo zusammen,

wenn der Vater ein uneheliches Kind hat, mit dem er seit dem 2. Lebensjahr des Kindes kein Kontakt hat, und der Vater dann stirbt, wird das Kind irgendwie Benachrichtigt ? Es steht nicht im Testament und keinem aus der Familie ist der Wohnsitz bekannt. Das Kind weiß nichts vom Vater?

Das Kind ist im selben Umfang erbberechtigt wie eheliche Kinder.
Wurde das Kind im Testament nicht erwähnt hat es Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Pfichtteilsanspruch verjährt 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Todes des Erblassers, spätestens aber nach 30 Jahren.
Die Existenz des Kindes beim Nachlassgericht zu verschweigen wäre Betrug.
Das Nachlassgericht fragt bei Erbabtritt nach ob weitere Erben bekannt sind. ramses90

Wenn das Kind im Testament nicht erwähnt wird, ist es Erbe. Wenn es auf den Pflichtteil gesetzt werden sollte, müßte dies im Testament ausdrücklich erwähnt sein. Ist das Kind unbekannten Aufenthalts, wird vom Amtsgericht ein Nachlasspfleger bestellt, der das Erbteil treuhänderisch verwaltet. Die anderen, bekannten Erben erhalten also keinesfalls das Erbteil des nicht ehelichen Kindes.

Danke ! Wird das Kind denn nicht automatisch bei der Geburt beim Nachlassgericht eingetragen ?

Nein, das wird es nicht.
Das Kind wird lediglich standesamtlich, mit den Namen der Eltern oder, Vater unbekannt erfaßt.
Das Standesamt stellt dann darüber die Geburtsurkunde aus. ramses90

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Das stimmt nicht!
Um jemanden zu enterben genügt es schon einen der Erbberechtigten im Testament zum Alleinerben zu erklären. Damit bekommt der Rest der Erbberechtigten automatisch nur den Pflichtteil. ramses90