Liebe/-r Experte/-in,
bräuchte folgende Auskunft. Meine Bekannte, Ende 70 (Deutsche mit Dt. u. ung.Pass) lebt seit 10 Jahren ausschließlich in Ungarn, hat aber Ihren Hauptwohnsitz in der BRD gemeldet. Sie besitzt nur in Ungarn ein Haus, ca. 150.000 EUR Wert,. 1.Frage: Wo muss bei ihrem Tod das Testament eingereicht werden (AG in München w. Hauptwohnsitz od. beim ungarischen Gericht bzw. in welchem Land wird der Erbschein ausgestellt.
2.Frage Nach welchem Erbrecht (Deutsch od. Ungarn) wird der Fall abgewickelt bzw. welches Steuerrecht wird angewandt. 3.Frage: Wäre es sinnvoll schon zu Lebzeiten jemanden zu bestimmen, wer den Erbfall abwickeln soll, z.B. Testamentsvollstrecker od. Generalvollmacht über den Tod hinaus ? Vielen Dank für Deine Antwort und Mühe
Hallo,
ohne einen bezahlten juristischen Rat wirst Du in diesem Speziellen Fall wahrscheinlich nicht herumkommen - ich habe keine Ahnung.
Gib mal bei Google „Fachanwalt für Erbrecht“ + Ungarn ein, da kommen einige Ergebnisse.
Ingeborg
Liebe/-r Experte/-in,
bräuchte folgende Auskunft. Meine Bekannte, Ende 70 (Deutsche
mit Dt. u. ung.Pass) lebt seit 10 Jahren ausschließlich in
Ungarn, hat aber Ihren Hauptwohnsitz in der BRD gemeldet. Sie
besitzt nur in Ungarn ein Haus, ca. 150.000 EUR Wert,.
1.Frage: Wo muss bei ihrem Tod das Testament eingereicht
Das Testament muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht) ihres Hauptwohnsitzes hinterlegt werden (billigste Lösung)
werden (AG in München w. Hauptwohnsitz od. beim ungarischen
Gericht bzw. in welchem Land wird der Erbschein ausgestellt.
Erbschein wird beim eingetretenen Erbfall in Deutschland bei dem Gericht des Hauptwohnsitzes beantragt - dort sollte auch das Testament hinterlegt werden.
2.Frage Nach welchem Erbrecht (Deutsch od. Ungarn) wird der
Fall abgewickelt bzw. welches Steuerrecht wird angewandt.
Deutsches Erbrecht - und Steuerrecht
3.Frage: Wäre es sinnvoll schon zu Lebzeiten jemanden zu
bestimmen, wer den Erbfall abwickeln soll, z.B.
Testamentsvollstrecker od. Generalvollmacht über den Tod
hinaus ? Vielen Dank für Deine Antwort und Mühe
Wenn die alte Dame schon festgelegt hat wer ihr Vermögen erben soll, so ist es eigentlich unnötig einen Testamentsvollstrecker zu bestellen.
Sollte einer bestellt werden, so muss dieser im vorhinen einverstanden sein, denn er könnte auch ablehnen.
Der Testamentsvollstrecker muss sich gegenüber dem AG erklären und seine erste Arbeit wird die Erstellung
einer kompletten Vermögensaufstellung sein.
Imobilien, konten, Wertgegenstände,Aktien, Autos usw.
Verbindlichkeiten erfassen, Lebensversicherungen, Rechnungen .
Ein Testamentsvollstrecker macht eigentlich nur Sinn,
wenn Vermächtnisse zu Regeln sind an div. Personen die der Erblasser in seinem Testament dem Erben beschwert hat. Er kann Forderungen eintreiben oder auch Prozesse führen, wenn dies erforderlich ist.
Es liegt nach Prüfung im Ermessen des Erblassers.
wenn es nur einen Erben gibt, so ist eine postmortale Vollmacht angebracht