Erbrecht - ungeborenes Kind

Hi,

Meine Mutter hat im Fernsehen auf HartzIV TV so ne bekloppte Psychotante geguckt und folgende theoretische Fragen gestellt:

  1. Mann verheiratet, Mann zeugt Kind mit einer Geliebten, Mann stirbt, Kind wird geboren.
    Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht auf der Welt war?

  2. Mann verheiratet, Mann hat Affäre und lässt Sperma einfrieren, Mann stirbt, Geliebte lässt sich künstlich mit gefrorenem Sperma befruchten und 9 Monate später gibt es ein Kind.
    Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht gezeugt war?

MFG

Hi,

  1. Mann verheiratet, Mann zeugt Kind mit einer Geliebten, Mann
    stirbt, Kind wird geboren.
    Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn
    das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht auf der
    Welt war?

Ergibt sich aus folgendem § (s. (2))

http://dejure.org/gesetze/BGB/1923.html

  1. Mann verheiratet, Mann hat Affäre und lässt Sperma
    einfrieren, Mann stirbt, Geliebte lässt sich künstlich mit
    gefrorenem Sperma befruchten und 9 Monate später gibt es ein
    Kind.

Soweit mir bekannt, dürfte das rein rechtlich nicht möglich sein.

Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn
das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht gezeugt
war?

Womit das dann entfällt.

Gruß
Tina

Hi,

zum zweiten Fall:

Ergibt sich aus folgendem § (s. (2))

http://dejure.org/gesetze/BGB/1923.html

  1. Mann verheiratet, Mann hat Affäre und lässt Sperma
    einfrieren, Mann stirbt, Geliebte lässt sich künstlich mit
    gefrorenem Sperma befruchten und 9 Monate später gibt es ein
    Kind.

Soweit mir bekannt, dürfte das rein rechtlich nicht möglich
sein.

Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn
das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht gezeugt
war?

Womit das dann entfällt.

Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugung entfällt das auch, wenn es rechtlich möglich wäre. Denn die Verschmelzung der Keimzellen nach dem Tod des Mannes ist eben erst dann die Zeugung, die damit nach dem Erbfall geschieht.

Gruß, Karin