Meine Mutter hat im Fernsehen auf HartzIV TV so ne bekloppte Psychotante geguckt und folgende theoretische Fragen gestellt:
Mann verheiratet, Mann zeugt Kind mit einer Geliebten, Mann stirbt, Kind wird geboren.
Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht auf der Welt war?
Mann verheiratet, Mann hat Affäre und lässt Sperma einfrieren, Mann stirbt, Geliebte lässt sich künstlich mit gefrorenem Sperma befruchten und 9 Monate später gibt es ein Kind.
Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht gezeugt war?
Mann verheiratet, Mann zeugt Kind mit einer Geliebten, Mann
stirbt, Kind wird geboren.
Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn
das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht auf der
Welt war?
Mann verheiratet, Mann hat Affäre und lässt Sperma
einfrieren, Mann stirbt, Geliebte lässt sich künstlich mit
gefrorenem Sperma befruchten und 9 Monate später gibt es ein
Kind.
Soweit mir bekannt, dürfte das rein rechtlich nicht möglich sein.
Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn
das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht gezeugt
war?
Mann verheiratet, Mann hat Affäre und lässt Sperma
einfrieren, Mann stirbt, Geliebte lässt sich künstlich mit
gefrorenem Sperma befruchten und 9 Monate später gibt es ein
Kind.
Soweit mir bekannt, dürfte das rein rechtlich nicht möglich
sein.
Welche Rechte hat das Kind an der Erbmasse des Vaters, wenn
das Kind zum Todeszeitpunkt des Vaters noch gar nicht gezeugt
war?
Womit das dann entfällt.
Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugung entfällt das auch, wenn es rechtlich möglich wäre. Denn die Verschmelzung der Keimzellen nach dem Tod des Mannes ist eben erst dann die Zeugung, die damit nach dem Erbfall geschieht.