Ein Mann geschieden von seiner Frau mit 2 kleinen gemeinsamen Kindern stirbt.
Er hat seit 2 Jahren eine feste Partnerin die zusammen mit Ihm in seinem Haus wohnt das er letztes Jahr erst kaufte (Bankfinanziert).Zudem besitzt er noch ein Haus wo vermietet ist (auch Bankfinanziert).
Die Freundin steht nirgends im Grundbuch.
Wer Erbt jetzt wie und was?
Wer zahlt die Bestattungskosten?
Ein Testament wurde nicht gemacht.
Was passiert mit den Mietern,an wen müssen die Miete Zahlen?
Hallo
die Freundin bekommt gar nichst sie wird ausziehen müssen oder miete bez.
Es wird ein Vormunnd für seine Kinder eingesetzt, der wird es verwalten und evt. auch entscheiden.Es kann evt. auch die Geschiedene den Vormunt für seine Kinde übernehmen.Erben sind seine Kinder.
So würde ich es sehen, aber erkundigen sie sich doch lieber noch bei einen Anwalt
ich wünsche ihen alles gute
Hallo,
ganz einfach, wenn kein Testament vorhanden, erben nur die leiblichen Kinder. Ob fest oder locker, Partner erben nichts, da besteht kein erbliches Verwandschaftsverhältnis.
So ist das also.
mfg
PB
Die Mutter der Kinder kann aber das Erbeauch komplett ausschlagen oder?
Ich meine es sind ja erhebliche Verbindlichkeiten da (2 Häuser abbezahlen,Auto und Motorrad abbezahlen verschiedene sonsige Kredite bzw. Ratenkäufe usw.).
Oder kann Sie nur das „gute“ holen?
Hallo
ich denke da wird ein Vormunt eingesetzt, das kann auch vom Amt jemand sein. der muss dan entscheiden, was für die Kinder evt. auch später zu machen ist das kein Schaden entsteht, er kann auch das Erbe ablehnen wenn Schulden da sind die mit der Miete nicht auf zu fangen sind. Es ist nicht sicher das die Mutter die Vormundschaft in diesen Fall für ihre Kinder bekommt, weil sie ja geschieden waren.
Wenn dieser Fall bei ihnen schon eingerteten ist, fragen sie mal im Nachlassgericht nach, wer da zuständig ist. So was könnte ich mir vorstellen.
Das Nachlassgericht ist kostenlos und auch die Auskunft. Wünsch ihnen alles gute
die Freundin spielt keine Rolle. Alleinerben sind die beiden Kinder. Falls sie noch minderjährig sind, wird ein Vormund bestellt. Dieser prüft die Gegebenheiten, die Mieten gehen an den Vormund der Kinder, der weiter entscheidet. Ebenso gilt das für Bestattungskosten und weitere Kosten…der Vormund wird das klären im Sinne der Kinder.
lieben Gruss von ninja
-Wer erbt jetzt?
Erben werden die Kindes des verstorbenen. Sollten diese unter 18 Jahre alt sein wird aller Voraussicht nach die Mutter (Ex-Frau) als Verwaltender Vormund bevollmächtigt werden.
-Wer zahlt die Bestattungskosten?
DIese Kosten haben die Erben zu tragen. In diesem Fall die Kinder.
-Was passiert mit den Mietern, an wen müssen die Mieten gezahltwerden?
Sollte der verstorbene einen Mietvertrag mit der Partnerin gemacht haben, könnte sie Glück haben und die KInder bzw. die Ex-Frau als Vormund läßt sie weiter in dem Haus wohnen.
In diesem Fall währen die Mieten an die Erben, in diesem Fall, die Kinder zu zahlen.
Sollte kein Mietvertrag vorliegen, können die Erben verlangen, dass der/die Partner/in umgehend ausziehen musste.
Das vermietete Haus spielt in dieser Konstellation keine Rolle.
hallo
in diesem fall ist es sehr warscheinlich, dass seine exfrau und die gemeinsamen kinder erben.
die lebenspartnerin kann evtl einen anspruch auf gelder stellen, je nach " laufzeit " der beziehung.
die beerdigungskosten müssten die verwandten bezahlen, vielleicht gibt es ja eine sterbegeldversicherung.
die miete wird an den erben weiterbezahlt, aber der mietvertrag muss geändert werden.
lg sicha
Die Finanzierung für das Haus, läuft die auf Ihn allein oder ist die Freundin mit in der Finanzierung.
Dann wäre es wirklich blöd, denn dann hätte Sie (meines Wissens nach) die Kosten (für die Finanzierung) zu tragen, wenn nicht, die Erben.
Die Bestattungskosten (wenn noch Geld auf seinem Konto ist) er selber, dafür müsste die Bank (eigentlich) . das Geld rausrücken (kommt aber auf die Bank - bzw. den Mitarbeiter an)
Die Freundin geht jedenfalls - da sie nicht im Grundbuch steht leer aus. Erben tun die beiden Kinder (bzw. die Mutter treuhänderisch - bis die Kinder 18 sind.)
Sorry, dass ich keine bessere Nachricht für Sie habe.
Hallo,
das ist richtig. Die leiblichen Kinder, die gesetzliche Erben sind, erhalten, so sie durch Testament ausgeschlossen wurden, ihren Pflichtteil. Das ist die Hälfte des Erbteils in Geld auszubezahlen.
mfg
PB
Wenn ein Testament da wäre,müsste man aber den Pflichtteil der
Kinder ausbezahlen.oder?
die Kinder erben gesetzlich. Die Partnerin geht leider leer aus, wenn kein Testament vorliegt und sie bedacht ist.
Die Bestattungskosten werden i. d. Regel von einem Sterbegeldkonto bezahlt, das mal angelegt wurde für so einen Fall. Gibt es das nicht, werden die Bestattungskosten von der Erbmasse bezahlt bzw. die Erben müssen diese bezahlen.
Das Konto des Verstorbenen wird ja noch angelegt sein. Auf dieses wird weiter Miete bezahlt. Ich gehe davon aus, dass die Erben das Konto erhalten und dann als Nachlasskonto aufrecht erhalten.
Es erben alleine die Kinder, wenn es kein Testament gibt.
Die Mutter muss für die Kinder einen Erbscheinsantrag beim Amtsgericht stellen. Bestattungspflichtig sind ebenfalls die Kinder. Die Mieter zahlen weiter wie bisher auf das bekannte Konto. Das Gericht könnte einen
Verfahrenspfleger einsetzen, der für die Kinder handelt.
Hallo,
wenn er ohne Testament stirbt,dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein.Heisst die Kinder erben.Sind diese minderjährig,dann verwaltet in diesem Fall die Mutter das Erbe.Bestattungskosten müssen die Erben bezahlen.Die Freundin hat ohne Testament keinerlei Recht.
Die beiden Kinder sind die gesetzlichen Erben. Die Bestattungskosten sind aus dem Nachlaß zu entrichten (die Mutter als gesetzliche Vertreterin muß dieses regeln).
Logischer Weise müssen die Mieten an die Kinder zu Händen der Mutter gezahlt werden. Sie muß für die Kinder alle Nachlaßdinge regeln und später darüber gegenüber ihren Kindern abrechnen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut. Ich werde versuchen, Ihre neuen Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann