Wenn ein Kind das unehelich geboren wurde die Mitteilung erhält der Vater (Vaterschaft wurde offiziell anerkannt)ist verstorben. Welche Erbrechte bestehen für das Kind? Ehelichen Kindern gleichgestellt? Wie ist es wenn zwar abzusehen ist, dass wohl nur Schulden zu erben sind (da der Vater auch immer jegliche Unterhaltszahlung verweigert hat-selbst nach 22 Jahren dem Kind nur Schwierigkeiten machte indem es beim Bafög Amt nicht seine Finanzlage offenlegte und das Kind dadurch monatelang kein Bafög erhielt?)
Wenn das Verhalten des ehelichen Sohnes des verstorbenen den Verdacht aufkommen lässt dass doch Erbe da sein könnte, welches dieser nicht teilen möchte?
Kann man vor Annahme bzw. Ablehnen des Erbes informiert werden um welches Erbe es sich handelt (Schulden, Hausbesitz etc.)und besteht dann keinerlei Risiko dabei wenn man das Erbe antritt? Wohin wendet man sich? Wie lange hat man Zeit zu der Entscheidung Erbe antreten oder nicht?