Was wäre wenn nach dem Tod des Vaters durch einen DNA Test ein weiteres Geschwisterkind auftauchen würde? Wenn z.B. der Vater in seinem Testament die vier zu Lebzeiten anerkannten Kinder bedacht worden wären z.B. in der Art, dass ein Kind als Alleinerbe und die anderen drei als Teilerben bedacht worden wären. Der Alleinerbe sowie ein Teilerbe das Testament angenommen hätten und die zwei anderen das Testament angefochten hätten und dieses Verfahren noch anhängig wäre, zu swm Zwitpunkt als alle von der Existens des weiteren 5. Kindes erfahren hätten. Müßte da evtl. der Teilerbe was zurückgeben? Was wenn er sein Erbe schon ausgegeben hätte?
Hallo,diese Erbsache ist schon sehr verstrickt,da kann ich leider keine korrekte Auskunft geben.
l.G.Nehe
Hallo,
einem weiteren Kind würde ein pflichtteil des gesamterbes in höhe von 10%,falls er keine erbberechtigte Ehefrau hat,zustehen.Es muss nicht nur der Teilerbe was zurückgeben,sondern in dem Fall alle Erben.Der Pflichtteil bezieht sich auf das Gesamterbe!
Ich weiß nicht, warum ich als Experte für Erbrecht geführt werde. Ich kann lediglich im Mietrecht Ratschläge erteilen.
MfG
U.
zunächst wann ist der Erbfall eingetreten ?
zunächst grob geantwortet:
a) Pflichtteile verjähren nach 3 Jahren.
Für den Beginn der Verjährungist die doppelte Kenntnis notwendig. Also Kenntnis des Erbfalles und Kenntnis des Testamentes.
b) Erbrechtliche Ansprüche verjähren nach 30 Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
Erbberechtigt ist nur jemand, der nicht nur biologisch einen Nachweis erbringen kann, sonder es muss eine Anerekennung der Vaterschaft vorhanden sein.
Wenn ein Kind als Alleinerbe testamentarisch bedacht ist, so haben die übrigen Kinder zusammen einen Pflichtteilsanspruch von 50 %.
Da sind noch einige Fragen offen, ohne deren Beantwortung keine spez. Auskunft oder Stellungnahme gegeben werden kann.
Empfehlung:
Frage einen Fach .- Anwalt, der was kann halt !!!
Viel Spass
Hallo request,
leider kann ich Ihnen dazu keine Antwort geben am sichsersten ist es wenn Sie eine Rechtsberatung aufsuchen
MfG Karo54
Hallo request,
zu diesem Problem kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
mit freundlichen Gruß
Günter
Hallo request,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
mfg
Lara50
Das weitere Kind wäre definitv Miterbe, wie es mit der Rückforderung aussieht, weiß ich leider nicht, sorry!