Erbrecht/Verjährung

Hallo, wenn ein (1963 geborener) Mann 1971 eine Erbschaft gemacht hätte, die Mutter diesem damals noch Minderjährigen das Geld aber nie ausbezahlt, sondern das Geld selbst behalten hätte, wäre da heute noch ein Anspruch vorhanden evt. auch mit Zinsen?
Liebe Grüße Bettina

Hallo,

meines Wissens nach besteht ein Anspruch.
Wenn der damals Minderjährige namentlich geerbt hat, ohne wenn und aber, ist es sein Erbe, daß die Mutter als Vormund nur verwalten, aber nicht für sich nutzen darf.
Wurde das Erbe ordentlich verwaltet, hat es Ertrag gebracht, der es vergrößert.
Inwiefern die Mutter das Erbteil für den Erben verwenden darf, weiß ich nicht, könnte mir aber vorstellen, daß das unter bestimmten Bedingungen rechtens ist.

Gruß Steffi

Z.B. die Mutter hat ein Haus gebaut und das Geld ins Haus gesteckt, sie ist aber alleine Eigentümerin des Hauses.

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Z.B. die Mutter hat ein Haus gebaut und das Geld ins Haus
gesteckt, sie ist aber alleine Eigentümerin des Hauses.

Hallo Bettina,

zuerst einmal müßte das Testament und bei evtl. Erbstreit der Gerichtsentscheid eingesehen werden, um festzustellen was der Erblasser genau verfügt hat. Steht da: „x erbt y Summe.“, meine ich, hätte die Mutter kein Haus davon bauen dürfen. Steht da: „x erbt und Mutter soll zu seinen Gunsten verwalten“ wäre ein Hausbau evtl.denkbar.

Wenn der Erbe nun sein Erbe richtig antreten will, warum einigen sich Mutter und Kind nicht? Da gäbe es doch etliche Möglichkeiten.
Der Erbe könnte als Miteigentümer des Hauses eingetragen werden, oder die Mutter könnte ihn auszahlen und dafür evtl. eine Hypothek aufnehmen.
Je nach persönlichen Verhältnissen wären noch weitere Möglichkeiten denkbar um die Angelegenheit ohne Gericht zu regeln.

Ich denke dazu muß man echt einen Anwalt befragen. Der weiß dann auch wie sich eine evtl. Verzinsung regelt.
Auch wenn die Beteiligten sich untereinander einigen, kann ein Siegel unter einer getroffenen Vereinbarung gut für die weitere Harmonie sein.

Aber Achtung! Erbsachen sind meist durch die Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt.
Eine normale erste Beratung sollte für 150-200 Euro zu haben sein. Ansonsten richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Also vorher fragen!

Gruß Steffi

Hallo Steffi,
erst mal Danke für Deine ausführliche Antwort. Könnte man mit dieser Frau normal reden, wäre alles kein Problem. Obwohl es schriftliche Belege gibt, streitet sie alles ab. Sie hätte ja inzwischen 36 Jahre Zeit gehabt diese Sache zu klären, dachte aber das kommt nie raus.
Mein Mann wollte die Sache auf sich beruhen lassen, da sie uns aber und unseren Kindern ( sprich ihren eigenen Enkelkindern) ständig das Leben schwer macht mit ewigen Streitereien wegen nichts und wieder nichts, wollen wir diese Sache nun klären.
Gruß Bettina

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