Hallo,
habe da mal eine Frage. Tante (kinderlos) ist vor 1 1/2 Jahren verstorben und hat im Testament eine Immobilie als Vermächtnis hinterlassen. In diesem Haus hat Onkel aber lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommen. Er ist also erstmal Erbe. (wir haben kein gutes Verhältnis) Er spricht immer wieder davon das Haus zu beleihen (Hypothek), dieses auszuhölen sogar zu verkaufen usw.Ich würde dann nur noch eine Ruine bekommen.Laut seiner Aussage!
Darf er das? Ich glaube nur vermieten oder?
Sollte er ins Heim kommen will er mit dem Geld vom Haus all seine Kosten bezahlen.Ich glaube das kann er nur von seinem Vermögen, da ich ja das Haus bekommen soll.
Ich würde mich auf Antworten freuen:smile:
Hi „pitti“,
ob Du in die richtige Etage hinein Deine Frage gestellt hast (Theme: Erbrecht), bezweifle ich.
Aber ich versuche, Deine Frage zu beantworten.
Kurz zusammengefasst:
ERBE BIST DU, nicht der Wohnberechtigte.
Was der darf, steht u.a. im BGB und im Testament.
Die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts sollte aus dem Testament ersichtlich sein - hier kannst Du den Text lesen.
Ansonsten: besorge Dir die Eintragungsbewilligung zum Wohnrecht aus den Grundakten des Grundbuches beim Amtsgericht/Abteilung Grundbuchamt, Du bist ja Eigentümer und somit Berechtigter nach § 12 GBO (Grundbuchordnung).
Da steht mit Sicherheit genau drin, was der Wohnberechtigte darf.
Mit Sicherheit darf er nicht: das Objekt beleihen = also keinen Kredit mit Besicherung auf dem Objekt aufnehmen bzw. es nicht aushöhlen. Das kann nur der Eigentümer und das bist DU.
Wohl kann er das Objekt herunterkommen lassen, mehr schon nicht.
Lies auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsrecht
http://dejure.org/gesetze/BGB/1093.html
Grüsse von
Bracco