ich würde gerne wissen, was im Todesfall mit laufenden Verträgen geschieht. Gesetzt den Fall es gibt einen Alleinerben, der die Erbschaft nicht ausschlägt.
Z.B. Handyvertrag, Mietvertrag, Versicherungsverträge. Werden die mit dem Erben fortgesetzt? Hat er ein Sonderkündigungsrecht?
Z.B. Handyvertrag, Mietvertrag, Versicherungsverträge.
Ein Toter kann weder telefonieren, noch irgendwo wohnen noch braucht er eine Unfallversicherung…
Viele solche Verträge erlöschen mit dem Tod, ggf. verlangen die Vertragspartner eine Sterbeurkunde bzw. Kopie davon.
Der Erbe ist aber Rechtsnachfolger des Erblassers (schon zum Zeitpunkt des Todes), so daß andere Verträge auf ihn weitergehen, bei vielen dürfte aber ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Dazu zählen dann Mietverträge, Kredite, usw.
Allgemein: Kommt drauf an, was in den Verträgen geregelt ist, alles vorsorglich zu kündigen ist also ein gute Idee.
Falsch, dr Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein und hat daraufhin auch alle Vertragspflichten zu erfüllen. Das ein Vertrag mit dem Tode ende muss in dem Vertrag extra festgehalten sein.
Das Sonderkündigungsrecht kann sich durch das Erbe ergeben, doch ist dabei auch auf die Fristen zu achten.
gruss
Falsch, dr Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein
und hat daraufhin auch alle Vertragspflichten zu erfüllen. Das
ein Vertrag mit dem Tode ende muss in dem Vertrag extra
festgehalten sein.
Das Sonderkündigungsrecht kann sich durch das Erbe ergeben,
doch ist dabei auch auf die Fristen zu achten.
Nein. Es gibt Versicherungen, die automatisch mit dem Tod enden, z.B. Unfallversicherungen, Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen u.ä. Ist ja auch logisch, da ein Wegfall des Haftungsrisikos vorliegt. Sind mehrere Personen versichert, verlängern sich diese aber meist automatisch mit der Zahlung des nächsten Beitrages oder können übernommen werden.
Dann gibt es Verträge, die logischerweise mit dem Tod enden, wie z.B. ein Arbeitsvertrag.
Dann gibt es Verträge, bei denen der Gesetzgeber Sonderkündigungsrechte definiert, wie z.B. Mietverträge. http://dejure.org/gesetze/BGB/563.html http://dejure.org/gesetze/BGB/564.html
Dann gibt es Verträge, bei denen man in die Rechtsfolge eintritt, also selbst kündigen muss. Dabei räumen viele ein Sonderkündigungsrecht ein, andere machen das nur auf Kulanzbasis, andere bestehen auf ordentlicher Kündigung. Da wären z.B. Handyverträge, Kreditverträge usw. typisch.
Andere Versicherungen, wie Kfz-Haftpflicht, beziehen sich nicht auf die (verstorbene) Person, sondern auf eine Sache bzw. eine Gefährdungshaftung (z.B. Tiere). Hier gilt i.d.R., daß der Vertrag bestehen bleibt oder automatisch angenommen werden kann (z.B. Hausrat), da der Erbe Eigentümer der Sache wird. Bei so was muss man nachhaken, u.U. kommt man da nur durch normale Kündigung raus.
Es kommt also auf den jeweiligen Vertrag und dessen Vertragsbedingungen an, alles zu kontrollieren ist ein Muss.