Erbrecht Verwandte

Hallo,

wie weit zurück forscht eigentlich ein Nachlaßpfleger hinsichtlich möglicher Erben ?

Wir gehen einfach einmal davon aus, dass ein Mensch lt. Testament alles erbt. Diese Erbe war mit der Erblasserin nicht verwandt oder verschwägert.

Die Erblasserin war geschieden, es existieren weder Kinder noch Verwandte/Geschwister.

Der Ex-Ehemann ist schon lange tot, auch hier sind keine Angehörigen bekannt.

Vielleicht hat ja der Ehemann einen Bruder gehabt, das weiss aber niemand.

Wieviel Zeit darf sich der Nachlaßpfleger mit seinen Nachforschungen lassen ? Irgendwann einmal möchte der im Testament genannte Mensch ja sein Erbe auch antreten.

Wenn doch mögliche Erben gefunden werden, kommt dann ein Cousin X. Grades in der Rangfolge vor dem Erben ?

Gruss

Andreas

Hallo,

Hallo,
meine Kommentare sind nur meine Meinung nach meinem Rechtsempfinden!

Wir gehen einfach einmal davon aus, dass ein Mensch lt.
Testament alles erbt.

Die Erblasserin war geschieden, es existieren weder Kinder
noch Verwandte/Geschwister.

also niemand, der einen Pflichtteil beanspruchen würde

Vielleicht hat ja der Ehemann einen Bruder gehabt, das weiss
aber niemand.

nach einer Scheidung dürfte das für den Erbfall keine Rolle spielen

Wieviel Zeit darf sich der Nachlaßpfleger mit seinen
Nachforschungen lassen ? Irgendwann einmal möchte der im
Testament genannte Mensch ja sein Erbe auch antreten.

wieso werden überhaupt noch Nachforschungen angestellt? Es gibt ein Testament und Ehepartner+Kinder sind keine da

Wenn doch mögliche Erben gefunden werden, kommt dann ein
Cousin X. Grades in der Rangfolge vor dem Erben ?

doch wohl nicht, sonst wäre doch Sinn und Zweck eines Testamentes in Frage gestellt?!

Gruss
Andreas

LG
ka_lei

Hallo,

ich bin ja in diesem Fall nicht der Erbe, mir wurde nur alles so geschildert. Aber, liebe Leute, ich habe bei dem Nachlaßpfleger irgendwie ein ganz ungutes Gefühl. Er macht einfach nichts. Er hat sich einmal beim Erben gemeldet, und dann - still ruht der See. Auf telefonische Nachfrage heißt es auf einmal, ein Erbschein sei notwendig. Zwei Wochen vorher sagte er, dass keiner benötigt wird.

Ich trau dem einfach nicht, aber ist ja nicht mein Geld. Muss er dem Erben nicht von sich aus eine Vermögensübersicht zusenden ?

Gruss

Andreas

ich bin ja in diesem Fall nicht der Erbe, mir wurde nur alles
so geschildert.

Was auch immer dir geschildert wurde (oder wie du es eben aufgefasst hast)- ist ohne Zusammenhang! Da geht ja alles drunter und drüber.

Aber, liebe Leute, ich habe bei dem
Nachlaßpfleger irgendwie ein ganz ungutes Gefühl.

Was denn zum Teufel für ein Nachlasspfleger? Ein Erbe ist testamentarisch benannt und damit bekannt! Da ist kein Raum für die Bestellung eines Nachlasspfegers. Ist der testamentarisch benannte Erbe denn unbekannten Aufenthaltsortes und liegt ein sicherungsbedüftiger Nachlass vor? Möchte ein Gläubiger des Erblassers gegen den Erben vollstrecken? In letztgenannten Fällen käme u.U. eine Nachlasspflegschaft zum tragen.

Es wird jedenfalls kein Nachlasspfleger bestellt um Pflichtteilsberechtigte ö.ä. zu ermitteln oder sonst. Verwandte des Erblassers - wozu auch?

ml.

Hallo,

sorry, ich hatte etwas vergessen. Das Testament wurde wohl erst einige Zeit nach dem Tode der Erblasserin aufgefunden. Da etwas Geld vorhanden war, wurde zwischenzeitlich ein Nachlaßpfleger bestellt.

Erlischt das Amt des Nachlaßpflegers nicht mit dem Bekanntwerden eines Erbes ?

Darf dieser überhaupt einen Erbschein verlangen ?

Gruß

Andreas

Erlischt das Amt des Nachlaßpflegers nicht mit dem
Bekanntwerden eines Erbes ?

Die Nachlasspflegschaft wird regelmäßig wieder aufgehoben vom Nachlassgericht wenn der Erbe bekannt ist.

Darf dieser überhaupt einen Erbschein verlangen

Nein. Er selbst hat auch kein antragsrecht.

ml.