Erbrecht > Verzicht nur über Notar?

Hallo Zusammen,
habe mal eine fiktive Frage:
Vater verstirbt, Mutter benötigt Erbschein damit eine Rechtsangelegenheit über die Versicherung weiterlaufen kann, Versicherung benötigte so was. Vorhanden wäre ein so genanntes Berliner Testament (Längstlebender Ehegatte erbt) Kinder müssten verzichten um diesen Erbschein zu beantragen.(Wären keine Gelder zum vererben da) Könnte diese Verzichtserklärung ohne Notar gehen, oder wäre es unbedingt nötig?

Wie gesagt, man bräuchte diesen Erbschein nur um einen bestehenden Rechtsstreit fortzuführen.

Danke und lieben Gruß
Plö

Hallo Plö,

Vorhanden wäre ein so genanntes
Berliner Testament (Längstlebender Ehegatte erbt) Kinder
müssten verzichten um diesen Erbschein zu beantragen.

das ist ein Widerspruch. Nach dem „Berliner Testament“ wird der Verstorbene zunächst von seinem überlebenden Ehegatten - allein - beerbt, die Kinder gehen also erstmal leer aus und brauchen deshalb auch nicht auszuschlagen. Stirbt dann später der überlebende Ehegatte, werden die Kinder dessen Erben.
Mein Vorschlag wäre, beim zuständigen Amtsgericht (in Baden-Württemberg beim zuständigen Notariat) durch persönliche Vorsprache einen Erbschein zu beantragen. Dort erfährt man dann auch, ob ggf. noch Ausschlagungserklärungen abzugeben sind.

In den meisten Bundesländern können sowohl Erbscheinsanträge als auch Erbschaftsausschlagungen wahlweise beim Amtsgericht oder beim Notar abgegeben werden. Die Gebühren sind identisch, der Notar berechnet allerdings anders als das Amtsgericht die übliche Mwst.

Viele Grüße
Robert