Erbrecht von Enkelkindern bei Erwachsenenadoption / Erbschaftsteuerfreibeträge

Eine ältere Dame (80) hat im jahre 2005 eine Person ihres Vertrauens (kein Verwandschaftsgrad, geb. 1960) notariell adoptiert. Die neue, adoptierte Tochter hat selbst eine Tochter die bereits im Jahre 2005 (Adoptionszeitpunkt der Mutter) ca. 25 Jahre alt war.
Hat nun die „Enkeltochter“ einen Freibetrag von 200.´ Euro oder nur 20.´ Euro?

Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Abkömmlinge (Enkelkinder) erhalten den Freibetrag von 200.000 €. Maßgeblich ist immer die zivilrechtliche Wirksamkeit der Adoption, das Finanzamt prüft hier nicht noch einmal eigenständig.

Die Stiefenkeltochter hat 200.000 € Freibetrag, wäre ihre eigene Mutter beim Erbfall vorverstorben dann das doppelte.

MfG
duck313

Danke für die schnelle Antwort. Ich komme mit den Texten im Internet nicht klar…


Darin steht das nur geerbt werden kann vom Annehmenden. Im Umkehrschluss heisst das doch das zu einem anhängsel an das Adoptivkind kein Erbverhältnis besteht…

Das bedeutet, dass der Erbe das Erbe annehmen muss, denn er kann auch das Erbe ausschlagen (beispielsweise wenn es mit Schulden belastet ist).

Erbe kann jeder sein, den der Erblasser dazu bestimmt, auch ein Wildfremder. „Erbverhältnis“ meint wohl die gesetzliche Erbfolge, in dieser erbt zunächst das Adoptivkind zusammen mit den anderen Kindern, falls das Kind bereits verstorben ist das Enkelkind, gleich ob adoptiert oder nicht. Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn kein Testament vorliegt.

@RotAlge hat das mit dem „Annehmenden“ falsch verstanden.

In deinem Zitat geht es um die Erwachsenenadoption. Das ist eine „schwache“ Adoption. Der Adoptierte kann nur von seinen Stiefeltern etwas erben. Wenn z.B. der Vater seiner Stiefmutter stirbt, wird er niemals erbberechtigt sein.
Nur beim Tod eines Stiefelternteils kann er im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge etwas erben, nicht beim Tod irgendeines anderen seiner neuen Stieffamilie.

Die gesetzliche Erbfolge kann natürlich durch ein Testament verändert werden.

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Ja, das hatte ich bei meiner Antwort nicht auf dem Schirm mit der Erwachsenenadoption.

Hi.

es gibt nix mit „Stief …“ bei Adoption.
Es heißt: Adoptiveltern, -mutter, -familie.

„Stief …“ ist was völlig anderes.
Gruß
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