Erbrecht von Imobilien

Mein Mann und ich haben gemeinsam 2 Häuser gekauft. Ein Haus ist 1990 das andere 1995 auf mich übertragen worden.Stehe auch alleine im Grundbuch.Die häuser sind verschuldet übertragen worden. Mein Mann ist jetzt verstorben.Er hat mit mir zwei Kinder und aus 1. Ehe auch 2 Kinder.Wie sieht das mit dem Pflichtteil aus haben die Kinder aus 1. Ehe überhaupt noch anspruch auf ihr pflichtteil. Häuser sind noch nicht abgezahlt.

Hallo,

ein Pflichtteilsanspruch besteht ja nur, wenn die Kinder aus erster Ehe nicht Erbe geworden sind. Wenn Ihr Mann testamentarisch nichts verfügt hat, dann sind die Kinder Miterben. Allerdings fallen die Häuser nicht in den Nachlass, da sie ja in Ihrem Eigentum stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Guten Tag chocoküsschen,

was die Frage der Häuser betrifft, so kann ich antworten, dass die Kinder aus erster Ehe keinen Anspruch auf die Häuser bzwe. Geld hieraus haben, also überhaupt keinen Anspruch aus den Häusern, das Sie Alleineigentümerin sind.

D. h. die Kinder aus erster Ehe haben nur Anspruch auf das Erbe des Vaters, das „sonst noch da ist“.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt :smile:

Wieso sprechen Sie vom Pflichtteil? Wurden die Kinder aus erster Ehe schon generell vom Erbe durch Testament ausgeschlossen?
Weil den Pflichtteil erhalten sie ja nicht automatisch, sondern das „volle“ Erbe, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

LG aus Stuttgart

Hallo chocoküsschen,

soweit ich das beurteilen kann verstehe ich das so, dass es kein Testament giebt. Wenn das so ist, dann hat jeder zu gleichen Teilen anrecht auf sein Erbe. Dann gibt es keinen Pflichtteil. Es sei denn, einer der Kinder würde sein Erbe schon vor Deinem Tode geltend machen. Dann wür demjenigen nur sein Pflichtteil (ich meine es sollte 1/8 sein) zustehen. Um aber ganz sicher zu gehen, kann ich Dir nur raten einen anwaltlichen Rat einzuholen. Das ist auch in der Regel gar nicht teuer. Meistens zahlst Du nicht mehr als 100,- EUR. So ist es zumindest in meiner Region.

Viel Glück.

Gruß
xPashax

Hallo,

also, da die Übertragungen auf Sie länger als 10 Jahre zurückliegen, haben die Kinder, aus welcher Ehe auch immer, keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch. So nennt man den Anspruch nach einer vorweg vorgenommenen Schenkung oder Übertragung. Ob Schulden noch darauf sind oder nicht, spielt alles keine Rolle, die Kinder gehen also leer aus!
An dem Vermögen, dass Ihr Ehemann am Todestage noch tatsächlich hatte (Geld in bar oder auf Konten, sonstige Wertsachen usw) erben die Kinder neben Ihnen als gesetzliche Erben. Sollte ein Testament vorliegen, dann bekommen diese ihren Pflichtanteil. Das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbanteil.
Alles klar? Sonst noch einmal nachfragen.

MfG
PB

hallo chocoküsschen,
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht helfen.
lg sicha

Hallo, ich glaube schon, daß die Kinder aus erster Ehe einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
Einfach Anwalt fragen, der sich damit auskennt.
Gruß petit

Hallo, Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Ruth

Hallo,

alle vier Kinder haben einen Anspruch auf ihren Pflictzteil, in Deinem Fall je 1/8 des Vermögens. Wenn ansonsten nichts da ist, kommen nur die übertragenen Häuser in die Berechnung rein, weil bei Schenkungen unter Ehegatten die 10-Jahresfrist erst mit dem Todestag anfängt zu zählen. Der Wert des übertragenen Vermögens wird wie folgt berechnet: Wert 1. Haus 1990 minus Schulden mal Lebenshaltungskostenindex. Genausso Wert Schenkung des 2. Hauses minus Schulden mal Lebenshaltungskostenindex, Summe der beiden, davon 1/8 = Pflichtteil.

Ingeborg

Hallo,
ja die Kinder aus 1.Ehe haben Recht auf den Pflichtteil.Wenn der Mann allerdings Schulden hinterlassen hat,kann man auch Schulden erben.Da die Häuser bereits vor mehr als 10 Jahren auf Sie übertragen wurden,fallen keine Pflichteilansprüche auf die Häuser an,da die "Schenkung"an Sie dann nicht mehr herangezogen wird.Jedoch bei vorhandenem Vermögen des Mannes,müssten Sie die Kinder auszahlen.

Hallo nochmal,
kleiner Nachtrag.Es ist auch wesentlich wann ihr Mann verstorben ist,da Sie ja zum Zeitpunkt des Todes noch verheiratet waren.Das hab ich vorhin überlesen.In dem Fall beginnt die 10-Jahres-Frist mit dem Ende der Ehe,also in dem Fall durch den Todesfall.Dann würde ein Pflichteilanspruch bestehen.

Hier ein Link:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…

Die Kinder Ihres verstarben Mannes haben nur Anspruch auf den Nachlass Ihres Mannes. Man kann nur vererben was einem gehört.